Leverkusen Bayer-Betrug: drei Jahre Haft

Leverkusen · Ein 64-jähriger Mann hat geholfen, den Bayer-Konzern um 6,4 Millionen Mark, also rund 3,3 Millionen Euro, zu schädigen. Auch ein Geständnis kurz vor der Urteilsverkündung rettete ihn nicht vor dem Gefängnis.

Drei Jahre Haft: So endete gestern vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen Horst Wilhelm G. Der 64-Jährige sei "an einem komplexen System mit einem hohen Maß an krimineller Energie" beteiligt gewesen, begründete Richterin Katharina Thaysen-Bender das Urteil.

Mit einem ehemaligen Spitzenmanager des Bayer-Rechenzentrums und einem weiteren Komplizen, die beide schon zu drei und fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurden, habe G. die Bayer AG in den Jahren 1999 und 2000 um 6,4 Millionen Mark, also rund 3,3 Millionen Euro, geschädigt. G.'s Beuteanteil betrug demnach 1,7 Millionen Mark, also knapp 900 000 Euro.

Ein ehemaliger Bayer-Manager hatte Computerlieferanten veranlasst, den dem Konzern zustehenden Großkundenrabatt außer Acht zu lassen, überteuerte Angebote an Bayer und erheblich günstigere Angebote an Firmen der Mittäter abzugeben. Der Gewinn wurde gedrittelt.

Überraschendes Geständnis

Bevor allerdings das Urteil gesprochen wurde, zauberte der Angeklagte noch eine Überraschung aus dem Ärmel. Bisher unerklärliche Bargeldeinzahlungen auf seinen Girokonten seien von seinem 1,5 Millionen Euro-Festgeldkonto der Deutschen Bank in Luxemburg gekommen. Also von ihm selbst. Danach habe ihn aber nie jemand gefragt. Außerdem habe er das Konto bis dato als "streng geheim" hüten wollen.

Helfen konnte ihm diese "Offenbarung" am Ende aber auch nicht mehr. Auch nicht das Verlesen eines Schreibens, das er nach den Plädoyers in der vergangenen Woche an die Vorsitzende Richterin gefaxt hatte.

Darin erklärte der 64-Jährige, dass er nach dem geforderten Strafmaß von Staatsanwalt Christoph Müller-Kim (drei Jahre und elf Monate) dermaßen geschockt gewesen sei, dass er nicht mehr klar denken und sich dementsprechend auch nicht mehr erklären konnte. Fest stehe aber, dass "ein ganz übles Spiel" mit ihm betrieben und eine "Rufmord-Kampagne" gegen ihn gefahren werde.

"Ich habe mein gesamtes Vermögen verloren, bin ganz schlimm getäuscht worden. Mich stellt in meinem Alter nun auch niemand mehr ein. Ich bin am Ende." Auf die Richterin machte G.'s Erklärung keinen Eindruck: Der Angeklagte sei seit Jahrzehnten in dieser Branche tätig gewesen, auch in hohen Positionen diverser Verbände. "Er kannte sich dementsprechend gut aus", erklärte Thaysen-Bender. Es könne nicht sein, dass er von den Absprachen nichts gewusst oder gar sie nicht bemerkt habe.

Ein Jahr der dreijährigen Haftstrafe gilt als verbüßt, G.'s Verteidiger hatte vergangene Woche für eine "milde Strafe" plädiert.

(RP)
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