Leverkusen Banken informieren über neuen Einlegerschutz

Leverkusen · Kunden der Volksbank Rhein Wupper haben dieser Tage Post von ihrem Kreditinstitut erhalten. Das ist an sich ganz sicher nichts Ungewöhnliches, das Schreiben aber sorgte bei einigen Kunden für Fragezeichen in den Augen. Der Betreff: Einlagensicherung, Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 20. Oktober.

Klingt dramatisch, ist es aber nicht. Hintergrund des verwirrenden Infoschreibens ist dieser: Im vergangenen Juli sind in Europa neue gesetzliche Regelungen für den Einlegerschutz in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie wird jetzt in Deutschland umgesetzt. Die Neuregelung soll dafür sorgen, drohende finanzielle Schwierigkeiten bei Banken zugunsten der Anleger abwenden und beheben zu können. Oder anders gesagt: Die Novelle soll gewährleisten, dass Anleger ihr Geld behalten, wenn eine Bank in eine Krise gerät.

Einleger von genossenschaftlichen Banken sind damit von nun an quasi doppelt geschützt. Denn genossenschaftlich organisierte Kreditinstitute, so wie zum Beispiel die Volksbank, sind schon seit 1930 über den genossenschaftlichen Institutsschutz der Bundesgenossenschaft der deutschen Volksbanken gesichert, der greift, wenn ein Geldhaus in Probleme gerät. "Neben der bisherigen Sicherung kommt jetzt noch eine europäische Auflage obendrauf", sagt Hans-Jörg Schäfer, Vorstand der Volksbank Rhein Wupper. Für Kunden der Genossenschaftsbanken in Deutschland ändert sich nichts, weil der Institutsschutz der Einlagensicherung vorgelagert ist.

Die Europäische Union schreibt das Einlagensicherungssystem, das Banken in der Krise helfen soll, für alle Geldhäuser vor.

(sef)
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