Leverkusen Automatensprengung - Verfahren vorläufig eingestellt
Leverkusen · Die Justiz stellt das Verfahren wegen der Explosion eines Geldautomaten am 1. Oktober 2016 in Wiesdorf vorläufig ein. Die Kammer verkündete: "Im Hinblick auf das ohnehin zu erwartende Urteil wird die Verfolgung des Falles zwei vorläufig eingestellt." Fall zwei betrifft die Sprengung des Geldautomaten der Santander-Bank an der Hauptstraße.
Hier fand die Polizei DNA-Spuren eines Angeklagten an der Schraube einer Gasflasche. Der Mann konnte sich das nur so erklären, dass er einem Freund seines Bruders mal beim Umladen der Gasflasche geholfen habe. Folglich wollte die Kammer diesen Freund als Zeugen laden. Aber: Er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, derzeit nach Köln zu kommen, um auszusagen, hieß es. Würde das Gericht auf dessen Angaben - zur Entlastung des Hauptangeklagten - bewusst verzichten, wäre das womöglich ein Revisionsgrund für das Verfahren.
Es gibt weitere handfeste Beweise, etwa die DNA-Spuren an einer Mütze und die Beobachtungen der Polizei, dass der Hauptangeklagte häufiger Fahrer von Fluchtfahrzeugen gewesen sein soll. Ob der "Freund" überhaupt Angaben vor Gericht machen würde, ist zudem mehr als fraglich; denn in den Niederlanden sollen dicke Ermittlungsakten gegen ihn vorliegen.
Bei beiden - noch vor Gericht vorgeführten - Angeklagten wurden Mobiltelefone während ihrer Untersuchungshaft gefunden. Der dritte Angeklagte, dessen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, ist nach zweimaligem Erscheinen nicht mehr ins Kölner Justizgebäude gekommen. Sein Verteidiger nimmt an dem Verfahren teil. Was bedeutet: Sein Mandant kann auch in Abwesenheit verurteilt werden. Was sein "Schützling" tue und wo er sich derzeit aufhalte? Darüber konnte der Anwalt keine Angaben machen.
Um das Verfahren nun nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, wurde die Beweisaufnahme erst einmal abgeschlossen. Am 12. Juni geht's weiter, wohl mit den Plädoyers.