Leverkusen Autofahrt mit 2,5 Promille: 2400 Euro Strafe

Leverkusen · Der Mann war durch sein Verhalten an einer Tankstelle aufgefallen. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert.

Ist er schon betrunken mit dem Auto zur Tankstelle gefahren, oder hat er erst dort eine halbe Flasche Jägermeister getrunken? Um diese Frage ging es in einem Verfahren vor dem Amtsgericht gegen einen Leverkusener. Den hatte die Polizei im Juli 2015 alkoholisiert in seinem Fahrzeug mit laufendem Motor auf der Borsigstraße angetroffen. Alarmiert worden war sie von einem Zeugen: Der hatte den Mann nachmittags bei vergeblichen Versuchen beobachtet, mit der Reifendruckstation an der Tankstelle zurechtzukommen. Der Zeuge sagte zudem aus, dass der Mann mit seinem Auto vorgefahren sei.

Der Leverkusener behauptete jedoch, erst auf der Tankstelle den Alkohol getrunken zu haben, ein Test ergab einen Promillewert von rund 2,5. Den Methanolgehalt in seinem Blut erklärte er mit Alkoholkonsum zwei Tage zuvor.

Die beiden Polizisten sagten im Prozess aus, dass der Mann zwar benommen gewirkt habe und recht aggressiv gewesen sei, aber normal reden konnte. Mit dem Schnelltest vor Ort und mit dem späteren Bluttest auf der Wache sei er einverstanden gewesen.

Eine zentrale Rolle im Verfahren spielte eine sachverständige Toxikologin. Nach ihrer Einschätzung hätte der Mann bei derart schneller Alkoholaufnahme Symptome eines Sturztrunkes zeigen müssen. Dazu gehören Übelkeit, erhebliche Benommenheit, fehlende Ansprechbarkeit und ein verändertes Verhalten im Laufe der Zeit. Das war aber laut Polizei nicht der Fall.

Außerdem zeigte die Toxikologin auf, dass man bei dem nachgewiesenen Methanolgehalt im Blut - vorausgesetzt, der Leverkusener ist tatsächlich nüchtern zur Tankstelle gefahren - davon ausgehen müsse, dass der Mann schwerst alkoholabhängig sei. Dann könne er aber seinen Konsum nicht für 38 Stunden ohne lebensbedrohliche Entzugserscheinungen unterbrechen, wie es der Angeklagte angegeben hatte.

Sein Verteidiger stellte die Fachkompetenz und die Verfahrensweise des Labors infrage, das die Blutprobe untersucht hatte, ebenso die Anordnung der Blutprobe. Am Ende zeigte sich der Angeklagte jedoch geständig und wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Er verzichtete auf eine Entschädigung für den Einzug der Fahrerlaubnis in den letzten elf Monaten.

(inbo)
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