Autobahn 1 Lkw umfahren Staus – keine Entlastung für Ausweichstrecken

Leverkusen · Der Ausweich- und Umleitungsverkehr von der Autobahn 1 belastet weiterhin auch innerstädtische Straßen und deren Anwohner in Leverkusen stark. Besonders betroffen sind Anwohner der Berliner- und der Burscheider Straße.

 Lkw-Verkehr auf der Burscheider Straße.

Lkw-Verkehr auf der Burscheider Straße.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

„Besondere Sorge machen dabei der Schwerlastverkehr und natürlich die Gefahrguttransporte“, heißt es in einer Ratsanfrage der Fraktion Opladen Plus.  „Die Berliner und die Burscheider Straße sind beide eng gesäumt von Wohnanliegern. Sie empfinden diese Verkehre und deren Risiken zu Recht als unzumutbar.“ OP Plus will wissen, ob die Stadt Möglichkeiten sieht, die Anlieger dieser Strecken durch behördliche Maßnahmen zu entlasten.

Die Antwort der Verwaltung macht diesen Anwohnern jedoch wenig Hoffnung auf baldige Änderungen der Situation. „Die Berliner Straße/Bergische Landstraße (L 188) und Burscheider Straße (L 291) sind Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes und zugleich Ortsdurchfahrten“, heißt es in der Antwort.  „Aufgrund dieser Typisierung haben sie u. a. die Aufgabe, sowohl den Quell- und Zielverkehr als auch den überörtlichen Durchgangsverkehr aufzunehmen.“ Zudem befänden sich auf der Berliner Straße insgesamt vier Autobahnumleitungen (U27, U46, U51, U80).  Beschränkungen auf solchen Strecken bedürften „zwingend“ der Zustimmung der Bezirksregierung Köln. „Diesbezüglich ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung seitens der Bezirksregierung zu rechnen, da eine gleichwertige oder bessere Alternativumleitung nicht besteht.“ Fazit:  Beschränkungen der Berliner Straße und der Burscheider Straße seien  rechtlich theoretisch möglich, „jedoch mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden“.

Auch bei Gefahrguttransporten sieht es nicht besser aus: Sie müssen zwar grundsätzlich Autobahnen benutzen, jedoch sei die An- und Abfahrt zum Be- und Entladeort über Landstraßen zulässig. Erlaubt sei der Transport auf Strecken, die zum sogenannten Positivnetz gehören. „Die Berliner Straße sowie die Burscheider Straße sind beide Teil des Positivnetzes und dürfen durch Gefahrguttransporte befahren werden“, lautet der Befund der Verwaltung. Und weiter: „Insofern ist nicht davon auszugehen, dass diese Straßen in schützenswerten Gebieten nach den gültigen rechtlichen Vorgaben liegen. Eine Einschränkung durch Verkehrszeichen 261 oder Verkehrszeichen 269 ist daher rechtswidrig.“

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