Leverkusen Astbruch - die unterschätzte Gefahr

Leverkusen · Revierförster Karl Zimmermann war Dienstag telefonisch für unsere Zeitung nicht zu erreichen. Das hatte allerdings eher mit der turnusmäßigen Sitzung des Landschaftsbeirats zu tun, die gestern stattfand und die Anwesenheit des Forstfachmanns erforderte, als mit dem dramatischen Ereignis vom Wochenende.

 Szene vom Osterwochenende: Die quer über dem Weg liegenden Äste in der Größe eines Baumes hindert Spaziergänger nicht daran, sich trotzdem auf dem Wupperweg weiter durchzukämpfen.

Szene vom Osterwochenende: Die quer über dem Weg liegenden Äste in der Größe eines Baumes hindert Spaziergänger nicht daran, sich trotzdem auf dem Wupperweg weiter durchzukämpfen.

Foto: Busch

Gegen 11 Uhr war am Ostersonntag aus etwa zehn Meter Höhe ein mächtiger, angefaulter Ast aus einem Baum gebrochen und auf dem Wupperweg zwischen Waldhaus Römer und Eisenbahn gelandet. Verletzt wurde niemand. Der Vorfall wirft allerdings Fragen auf.

 Von unten nicht zu sehen: Der stattliche Ast ist innen stark verfault.

Von unten nicht zu sehen: Der stattliche Ast ist innen stark verfault.

Foto: Busch

Was geschieht jetzt an der Gefahrenstelle?

Laut Annegriet Schröder von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen wird der Baum vollständig entfernt. Dies wurde gestern im Beirat jedenfalls angekündigt. Den Forstexperten zufolge sei ein solch starker Astbruch im Vorfeld allerdings nicht erkennbar gewesen.

Wer ist für das Gebiet zuständig?

Der Wupperweg in diesem Bereich gehört der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen-Leverkusen - ein Zusammenschluss diverser Waldbesitzer, die Karl Zimmermann als Förster für ihr Revier angestellt haben. Vorsitzender Gerd Willms betonte gestern, jeder Waldbesitzer schließe mit der Neuaufnahme in die Forstbetriebsgemeinschaft automatisch eine Haftpflichtversicherung ab, die ihn gegen Unfallfolgen wie eben jenen Astbruch absichern soll.

Wie werden die Bäume auf ihre Sicherheit geprüft?

Der Fachbereich Stadtgrün der Stadt Leverkusen berichtete gestern auf Anfrage, es gebe regelmäßige Sichtprüfungen der Bäume im Stadtgebiet. Ähnlich wie jetzt im Fall an der Wupper lasse sich aber nie ausschließen, dass ein Baum oder Ast im Inneren bereits stark angegriffen sei. Auch die Fällung von Pappeln in Hitdorf hat das unlängst erst wieder bewiesen. Im Zweifel müsse da Sicherheit vorgehen. Und bei historisch wertvollen Bäumen wie etwa der alten Blutbuche im Schlosspark gebe es zumindest eine (optische) Zaunsicherung, die größere Unfälle verhindern helfen soll.

Wie ist die Rechtslage bei Baum-Unfällen?

Zurzeit relativ eindeutig: Ein Waldbesitzer muss nicht für Verletzungen durch einen herabstürzenden Ast haften, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst im Oktober 2012 in Karlsruhe entschieden. Eine Frau, die im Saarland bei einem Waldspaziergang von einem abbrechenden Ast getroffen worden war und dadurch eine schwere Hirnschädigung erlitt, hatte auf Schmerzensgeld geklagt. Als sie bei leichtem Wind auf einem Forstwirtschaftsweg durch den Privatwald ging, war ein Eichenast abgebrochen.

Lassen sich solche Unfälle effektiver verhindern?

"Das ist Natur", sagt die Stadt. Und die lasse sich durch keine noch so gründliche Prüfung eindämmen.

(RP)
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