Leverkusen Anschlag: zwölf Jahre Haft gefordert

Leverkusen · Die Staatsanwältin setzte die Strafe für den Hauptangeklagten im Prozess um den Brandanschlag auf ein Haus der Familie Goman im Juli 2011 im zweistelligen Bereich an. Die Verteidigerin forderte vier Jahre. Urteil am Dienstag.

 Fahndung: Mit diesen Handzetteln suchte die Polizei nach dem Anschlag (25. Juli 2011) Hinweise auf die Täter.

Fahndung: Mit diesen Handzetteln suchte die Polizei nach dem Anschlag (25. Juli 2011) Hinweise auf die Täter.

Foto: Polizei

Zwölf und sechs Jahre Haft. Das forderte gestern die Staatsanwältin im Prozess am Kölner Landgericht zum Brandanschlag auf ein Haus der Familie Goman an der Carl-Leverkus-Straße im Juli 2011 (wir berichteten). Für sie war klar, dass sowohl beim Hauptbeschuldigten (23) als auch beim Mitangeklagten (18) "Mordmerkmale" vorliegen: "Heimtücke, Verwendung gemeingefährlicher Mittel und niedere Beweggründe", unterstellte sie dem 23-Jährigen — forderte deshalb die zwölf Jahre.

Beim Mitangeklagten käme neben Heimtücke und gemeingefährlichen Mitteln noch Habgier hinzu. Für ihn gab sie eine Jugendstrafe von sechs Jahren Haft vor. Die beiden Angeklagten hörten reglos zu. Sie hatten im Verlauf des Prozesses ein "schwaches Geständnis" (Staatsanwältin) abgelegt. Gestern betonte der 23-Jährige: "Ich wollte sagen, dass es mir leidtut und ich nicht wollte, dass jemand ums Leben kommt."

Dem zur Tatzeit 17-Jährigen soll der Hauptangeklagte vor dem Anschlag rund 35 000 Euro fürs Mitmachen geboten haben. In der Tatnacht hatte der 17-Jährige mit einem Hammer eine Fensterscheibe des Hauses eingeschlagen. Dann hatten die Männer vier Molotow-Cocktails ins Haus geworfen. Die acht Leute, die sich in dem Raum hinter dem Fenster aufgehalten haben sollen (die Anzahl bezweifelte einer der Verteidiger), konnten sich retten.

Die Beweisaufnahme hatte sich über etliche Prozesstage hingezogen, war kompliziert. Der 23-Jährige soll mit der Großfamilie in illegale Geschäfte verwickelt gewesen, dann von ihr nach eigenen Angaben "enttäuscht" worden sein. Dem 18-Jährigen habe er erzählt: "Die haben mir 50 000 Euro gestohlen." Falschgeld, eingefärbte Türstopper, die als teure Goldbarren verkauft wurden, das Rätsel darum, warum sich ein Baufinanzierer zwei Wochen vor dem Brand bei der Stadt Leverkusen erkundigt haben will, ob er beim Kauf der Grundstücke an der Carl-Leverkus- und der Kaiserstraße die Gebäude abreißen dürfe Die Juristen stocherten gestern erneut im Nebel.

Ob die Großfamilie — dahingehend stellten die beiden Verteidiger Vermutungen an — die Brandstiftung beauftragten, "das konnten wir hier nicht erschließen", betonte die Staatsanwältin. "Ich halte das für unwahrscheinlich, dass ich den, den ich anwerbe, einen Brand zu legen, an die Polizei liefere. Da muss ich doch Angst haben, derjenige reißt mich rein."

Genau da sah der Anwalt des 18-Jährigen, Gottfried Reims, einen Ansatz. "Gerade damit der Angeklagte nicht selbst zur Polizei geht, um sie hochgehen zu lassen, könnte sie die Polizei informiert haben", mutmaßte er in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer.

In diesem teilte der Anwalt aus. "Das, was wir von den Zeugen gehört haben, war zum Großteil gelogen. Warum fiel allen erst in der Hauptverhandlung ein, dass sie in der Tatnacht gehört haben wollen, dass draußen gerufen wurde: ,Noch ne Flasche rein, die sollen brennen.'?" Ein Strafmaß — so wie die vier Jahre, die die Verteidigerin für den 23-Jährigen forderte — nannte Reims nicht. Er bat das Gericht, es möge "im Sinne seiner Ausführungen eine gerechte Strafe finden." Dienstag ist Urteilsverkündung.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort