Prozess in Opladen Angeklagte entschuldigen sich im Gericht mit Whisky

Leverkusen · Es war dieser eine Moment, der alle Beteiligten zum Schmunzeln brachte, als am Montag vor dem Amtsgericht in Opladen ein Streit vom April 2018 verhandelt wurde. Die Verteidigung zog dazu eine Flasche Whisky unter dem Tisch hervor.

 Lässt sich Justitia von Whisky beeindrucken?

Lässt sich Justitia von Whisky beeindrucken?

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Sie sollte als eine Art Wiedergutmachung dienen.

Doch was war eigentlich zuvor passiert, dass Hochprozentiges im Gerichtssaal hermusste? Am 27. April 2018 sollen sich drei Männer im Alter von 24 und 25 auf einer Parkbank an der Schusterinsel in Opladen betrunken haben. Als sie aufbrachen, sollen die Drei mit einer weiteren Dreiergruppe einen Streit vom Zaun gebrochen haben. Im Zuge dessen habe der 24-Jährige mit einer der Wodkaflaschen nach den Opfern geschlagen und das Glasbehältnis wenig später nach den Geschädigten geworfen.

Die Verteidigung verneinte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft stellvertretend für ihre Mandanten und fügte hinzu: „Vielleicht finden wir eine Lösung, dass es endlich Ruhe gibt.“ Der Streit sei durch die vermeintlich Geschädigten ausgegangen. Erst dann habe es das „typische Hin und Her gegeben“. Einen Schlag oder gar einen Wurf habe es so nie gegeben. Eventuell habe wohl eine Bewegung nach einem Schlag ausgesehen. Dass sein Mandant später mit einer Flasche des obig erwähnten Whiskys aufgegriffen wurde, erklärte der Rechtsbeistand damit, dass die vermeintlichen Opfer ihren Rucksack auf der Bankbank hätten liegenlassen – sie hätten ihn vergessen. Für das Gericht klang diese Ausführung, der sich die beiden Mitangeklagten anschlossen, allerdings wenig glaubwürdig.

In der Tat sagte einer der Geschädigten kurz darauf aus, den Rucksack habe er nicht mitnehmen können, weil er fürchten musste, Opfer von Gewalt  zu werden. Aggressor  sei ausschließlich die Gruppe der Angeklagten gewesen. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung sei es aber insgesamt nicht gekommen.

Ob er eine Entschuldigung annehmen würde, wollte die Verteidiung daraufhin wissen und griff unter den Tisch. „Das ist das Mindeste, was man tun kann“, sagte eines der zwei anwesenden Opfer. Dass ihm daraufhin eine Flasche des damaligen Whiskys überreicht wurde, verblüffte ihn merklich, die Angeklagten entschuldigten sich bei dem Mann.

Gegen zwei der drei Beschuldigten wurde das Verfahren daraufhin am Montag gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 100 und 200 Euro eingestellt. Der vermeintliche Flaschenwerfer jedoch wird sich in einer Fortsetzung des Verfahrens weiterhin verantworten müssen.

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