Leverkusen/Leichlingen Angehörige brauchen Urlaub von der Pflege

Leverkusen/Leichlingen · Die Pflegekassen bieten finanzielle Unterstützung für eine alternative Betreuung zu Hause oder in einem Heim.

Viele verreisen in diesen Wochen. Doch wer zu Hause einen Angehörigen betreut, kann nicht ohne weiteres in die Ferien fahren. Mehr als zwei Millionen Menschen werden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland zu Hause gepflegt, das sind 73 Prozent aller Pflegebedürftigen. "Für die Angehörigen, die in den meisten Fällen die Pflege übernehmen, bedeutet dies einen enormeren zeitlichen und körperlichen Aufwand. Deshalb ist es umso wichtiger, auch mal raus zu kommen und abschalten zu können", sagt Wolfgang Scheffler von der Kaufmännischen Krankenkasse KKH. Damit dies möglich ist, gibt es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung für die Versorgung und Betreuung.

Zum einen besteht der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der jemand anderes - ein Nachbar, ein Freund oder der Pflegedienst - die Pflege übernimmt. Hier zahlt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1612 Euro - wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht hat. "Vorteil dieser Variante ist, dass die zu pflegende Person in ihren gewohnten vier Wänden bleiben kann. Dadurch ist auch die Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen häufig höher", erklärt Scheffler.

Anders verhält es sich, wenn Angehörige die zu pflegende Person im Rahmen der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterbringen möchten. "Hier ist oft im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit zu leisten", weiß Scheffler. "Viele Pflegebedürftige haben erst einmal Vorbehalte gegenüber den stationären Einrichtungen und hegen die Befürchtung, abgeschoben zu werden."

Eine Kurzzeitpflege kann aber auch Freude und Erholung bedeuten. Das stellen viele fest, wenn sie eine angenehme Zeit in einem Heim verbracht haben, berichtet Scheffler.

Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse mit maximal 1612 Euro ab Pflegegrad zwei, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, bezahlt.

(cis)
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