Marihuana in der Wohnung Angehender Erzieher mit Drogen erwischt

Leverkusen/Leichlingen · Ein 24-Jähriger aus Leichlingen holte sich selbst die Polizei ins Haus, die entdeckte dort allerdings Rauschgift im Schrank der Schwester. Der Mann musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Leverkusen verantworten.

 Vor Gericht fand sich jetzt ein 24-jähriger Leichlinger wegen Drogenbesitzes wieder.

Vor Gericht fand sich jetzt ein 24-jähriger Leichlinger wegen Drogenbesitzes wieder.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ausgerechnet bei einem angehenden Erzieher haben Polizisten Drogen sichergestellt. Gemeinsam mit seiner Schwester musste sich der 24-Jährige aus Leichlingen vor dem Amtsgericht Leverkusen verantworten. In der von den Geschwistern gemeinsam genutzten Wohnung waren die Beamten der Polizei bei einem Einsatz in einem anderen Fall auf starken Marihuana-Geruch aufmerksam geworden. Nach der Androhung einer Durchsuchung mit Spürhunden übergab ihnen der 24-Jährige die Drogen, Verpackungsmaterial und Reste von Cannabispflanzen.

Dabei waren die Polizisten am 18. März 2019 von den Geschwistern selbst gerufen worden. Der Grund wurde vor Gericht nicht genannt. Erst durch Zufall fielen die Drogen den Beamten in die Hände. Genauer handelte es sich um geringe Mengen und den Stängel einer Cannabispflanze. Vor dem Amtsgericht nahm der Bruder des Geschwisterpaares seine jüngere Schwester in Schutz. Sie habe nichts von den Drogen gewusst.

Nachdem er die Polizei verständigt hatte, erklärte sein Verteidiger, habe der 24-Jährige das Material im Kleiderschrank seiner Schwester verstecken wollen. Die junge Frau habe damit nichts zu tun, beteuerte der Rechtsbeistand. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Frau ein.

Im Hinblick auf die recht geringe Menge im einstelligen Gramm-Bereich, erwägte das Gericht, das Verfahren einzustellen, allerdings müsse der Angeklagte zuvor den Nachweis eines negativen Drogentests erbringen, und das innerhalb der nächsten Tage. Schließlich absolviere der 24-Jährige eine Ausbildung zum Erzieher. Drogen seien gerade in diesem Feld ein Tabu. Ob er sich sicher sei, dass dieser Test negativ ausfalle, wollte das Gericht wissen, und bekam zunächst eine klare Antwort des Beschuldigten. Er betonte: „Ganz sicher.“

Doch sein Rechtsbeistand hatte daraufhin dringenden Gesprächsbedarf mit seinem Mandanten. Beide steckten die Köpfe zusammen. Der 24-Jährige bekannte anschließend, erst vor vier Tagen im Urlaub „gekifft“ zu haben. „Aber was hätte er Ihnen auch sagen sollen“, beschwichtigte die Verteidigung das irritierte Gericht.

Die Auflage für den Angeklagten ließ es bestehen, verlängerte aber den Zeitraum. So muss der 24-Jährige zwei negative Test nach vier und acht Wochen nachweisen. Zudem wies das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro an.

Dass der Beschuldigte durch den Tod seiner Mutter im Jahr 2016 rund 40.000 Euro Schulden geerbt hatte, änderte an der Geldstrafe zum Bedauern des jungen Mannes nichts.

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