Amtsgericht Leverkusen 1000 Euro Geldstrafe für Fahren ohne Führerschein

Opladen · Ein 24-Jähriger hat sich in kurzer Zeit etliche Vergehen zu Schulden kommen lassen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten und kassierte eine deftige Strafe.

 Ein 24-Jähriger beteuerte vor Gericht, sich bessern zu wollen.

Ein 24-Jähriger beteuerte vor Gericht, sich bessern zu wollen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Gegen Ende der Verhandlung versuchte ein junger Angeklagter, vor dem Amtsgericht Leverkusen seine Haut zu retten. „Es kommt nie wieder vor – wirklich“, sagte er eindringlich. Bis zu dem Vorfall, für den er sich nun vor Gericht verantworten musste, war in seinem Leben einiges nicht nach Plan gelaufen. Zuletzt war er der Justiz gleich dreimal in kurzer Zeit aufgefallen. Der jüngste Vorfall: Er war ohne Führerschein unterwegs.

Laut Anklage befuhr der 24-Jährige am 9. Januar dieses Jahres unter anderem die Straße Hardt in Langenfeld mit einem SUV der Marke BMW. Beamte der Polizei hatten den Mann angehalten und kontrolliert. Der konnte keinen Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Fakten sprachen für sich. So blieb dem Rheindorfer nichts anderes übrig, als seine Tat einzuräumen. „Ich weiß, dass das keine Entschuldigung ist“, berichtete er kleinlaut, dennoch auf der Suche nach einer möglichen, vor allem glaubhaften Rechtfertigung. „Ich hatte an dem Tag Schule. Und mein Lehrer hat gesagt, ich dürfe nicht noch einmal zu spät kommen.“

Für den Auszubildenden war diese Drohung deshalb von solch großer Bedeutung, weil die Lehre zum Dachdecker die erste Möglichkeit für ihn ist, einen Fuß auf den Boden zu bekommen. Nach dem Schulabschluss habe er sich so durchgeschlagen. „Ich habe mal den, mal den Job gemacht“, berichtete er.

Ein Verdacht auf den Genuss von Rauschgift hatte es am Tattag auch gegeben. Der Test der Polizei aber fiel negativ aus. Früher, betonte der 24-Jährige, habe er konsumiert, jetzt aber nicht mehr. Der Richter hatte ihn danach gefragt. „Ein Test wäre auf jeden Fall clean“, versicherte der Angeklagte.

Er war in der jüngeren Vergangenheit auch wegen dieser Delikte aufgefallen: Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung. „Soll das jetzt so weitergehen?“, fragte der Richter. Der Beschuldigte verneinte. Schließlich brauche er seinen Führerschein in eineinhalb Jahren nach Ausbildungsende für eine Anstellung. Auf diesen muss der Rheindorfer nun aber mindestens sechs Monate verzichten. Dazu verbüßt er eine Geldstrafe von 1000 Euro. Das Fahren ohne Führerschein – fürs Gericht ist das kein Kavaliersdelikt. Der Richter schärfte ihm ein: „Sie kommen hier mit einem blauen Auge davon.“

(brü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort