Leverkusen Amtsgericht: Kernsanierung statt Abriss

Leverkusen · Seit Ende 2009 wurde diskutiert, geplant, auch Unterschriftenlisten gingen herum. Nun die gute Nachricht: Der Altbau des Amtsgerichts Leverkusen wird nicht abgerissen. Das markante Opladener Gebäude bleibt erhalten, wird innen kernsaniert.

 Gerettet: Der Altbau des Opladener Amtsgerichtes wird aus finanziellen Gründen nicht abgerissen, sondern grundlegend saniert.

Gerettet: Der Altbau des Opladener Amtsgerichtes wird aus finanziellen Gründen nicht abgerissen, sondern grundlegend saniert.

Foto: Miserius

Nach RP-Informationen konnte trotz intensiver Bemühungen des Baudezernats des Oberlandesgerichts Köln und des Justizministeriums keine Bauplanung durchgesetzt werden — das Finanzministerium des Landes NRW stellte sich quer. "Zum Glück", sagt Bezirksvorsteher Rainer Schiefer. "Wir haben uns sehr für den Erhalt engagiert, weil der äußere Bereich wirklich schützenswert ist. Dass wir damit nun Erfolg hatten, ist mir eine besondere Freude."

Sanierung unumgänglich

Das Amtsgerichtsgebäude wurde zwischen 1880 und 1883 errichtet und zweimal, nämlich von 1911 bis 1914 und von 1965 bis 1968, erweitert. Damit wurde zwar ausreichend Raum für die Bediensteten geschaffen, die Vergrößerung "erwies sich in der Folgezeit jedoch als technisch unzulänglich", wie es auf der Internetseite des Amtsgerichtes heißt. Und weiter: "So brauchte es bis zum Jahre 2002, bis umfangreiche Sanierungsarbeiten ihren offiziellen ,vorübergehenden' Abschluss fanden. Wie bei öffentlichen Gebäuden nicht selten zeigten sich jedoch wenige Monate später bereits die ersten gravierenden Sanierungsmängel. Schwere Regenfälle setzten die Sitzungssäle unter Wasser, weil das neue Dach und die Regenrinnen gar zu sparsam konstruiert waren. Eine Grundsanierung dieser Räume ist unumgänglich. Irgendwann werden auch die völlig durchfeuchteten Kellerräume trockengelegt werden müssen, die als Lagerraum für tausende von Akten dienen. Wenn wieder Geld da ist. . ."

Nun also tritt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in die Planungen der Kernsanierung ein — wann genau mit den Arbeiten begonnen wird und wie lange sie dauern werden, dazu wollte sich gestern niemand äußern.

Neuerer Teil zu groß

Wie die RP erfuhr, wurde ein Abriss schon allein deshalb abgelehnt, weil ein Neubau auf jeden Fall kleiner ausfallen würde. Der Grund: Pro Mitarbeiter darf nur eine genau festgelegte Quadratmeterzahl in der Bauplanung vorgesehen werden. Der neuere Teil des Gebäudes ist wesentlich größer gebaut als es die Vorgaben vorsehen, würde aber in vollem Umfang auf die Quadratmeterzahl, die das Amtsgericht insgesamt maximal umfassen darf, angerechnet. Die danach verbleibende Fläche wäre für angemessen große, funktionale Büros und auch Sitzungssäle zu gering.

(RP/url)
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