Zugang von der Quettinger Straße Ärger um Fußweg zum Friedhof

Quettingen · Die CDU im Bezirk II fordert mehr Sicherheit auf dem Zugang zum Friedhof von der Quettinger Straße. Der ist teils wegen eines Privatgrundstücks extrem schmal, zudem steil. Es fehlt ein Geländer, moniert die Union. Die Stadt reagiert.

 Ziemlich steil ist ein Stück des Weges von der Quettinger Straße zum Friedhof. Nun soll ein Geländer das Ganze sicherer machen.

Ziemlich steil ist ein Stück des Weges von der Quettinger Straße zum Friedhof. Nun soll ein Geländer das Ganze sicherer machen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Wer zum Friedhof Quettingen will, muss von der Quettinger Straße in den Holzer Weg abbiegen und dort dann noch einmal links in den Weg zum Eingang der Anlage. Die Bezirksvertretung II hat im Herbst einem Antrag der CDU folgend beschlossen: „Die Verwaltung prüft, ob der Zugang zum Friedhof Quettingen von der Quettinger Straße aus wieder nutzbar gemacht werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob dieser Zugang fußläufig sicherer gemacht werden kann.“

Die Stadt hat Anfang Februar den Beschluss der Bezirkspolitiker für erledigt erklärt. Die Union beklagt allerdings, die dazugehörige Begründung der Stadt reiche ihr nicht aus. Die Verwaltung schrieb: „Es handelt sich bei dem hier genannten Zugang nicht um einen Zuweg zu einer öffentlichen Grünfläche. Der Zugang erstreckt sich über ein Privatgrundstück, lediglich ein Teilstück mit einer Breite von 1,49 m ist in städtischem Besitz. Der auf dem Privatgrundstück aufgestellte Container, der scheinbar von den Besuchern des Friedhofs als störend empfunden wurde, ist inzwischen entfernt worden.“

Besagten Container hatte die CDU schon im Herbst auf dem Weg bemerkt. Die Unionspolitiker machten sich im Februar auf zum Ortstermin. Ergebnis: „Der Container (ein neuer?) steht wieder mittig auf dem Weg. Es verbleibt ein ,Weg‘ von 75 Zentimetern Breite für Besucher des Friedhofs. Was möchte die Stadt mit der Aussage, dass es sich nicht um eine Zuweg zu einer öffentlichen Grünfläche handelt, sagen? Der Weg ist unstrittig städtisch und unterliegt somit der Pflege durch die Stadt. Wenn dort etwas passiert, ist die Stadt dafür in der Verantwortung.“

Zudem habe die Stadt zum Thema bessere Wegesicherung durch ein Geländer nichts gesagt. Und: „Wird der Weg durch Besucher häufig genutzt, muss eine sichere Passage auf 1,49 m Breite möglich sein und auch von der Stadt durchgesetzt werden.“ Die CDU schlägt unter anderem vor, die Verwaltung solle mit dem Eigentümer sprechen, „um mit ihm eine Ertüchtigung seiner (privaten) Treppe zu verabreden und hierfür die Erlaubnis einer öffentlichen Nutzung zu erreichen. Ein Schild mit einem Hinweis auf die Nutzung auf eigene Gefahr usw. würde eine Haftung des privaten Eigentümers ausschließen.“

Zumindest in Sachen Sicherheit kommt nun aber offenbar Bewegung in das Thema: Das Tiefbauamt kündigt an, es wolle mit den städtischen Technischen Betrieben (TBL) überprüfen, „inwieweit auf der Ostseite des Zugangs ein Handlauf/Geländer hergestellt werden kann“.

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