Leverkusen Ärger um "falsche Radwege" in der Stadt

Leverkusen · Mehrfach haben Polizisten Radfahrer ermahnt, auf der Straße zu fahren, obwohl diese nicht dazu verpflichtet waren.

 Ein vielfach begangener Irrtum: Dieser Fahrradfahrer ist nicht auf einem Radweg unterwegs, darf diesen Bereich der Opladener Birkenbergstraße aber trotzdem benutzen, weil die roten Pflastersteine einen Radweg vorgaukeln. Diese Regelung kennen selbst nicht einmal alle Polizisten.

Ein vielfach begangener Irrtum: Dieser Fahrradfahrer ist nicht auf einem Radweg unterwegs, darf diesen Bereich der Opladener Birkenbergstraße aber trotzdem benutzen, weil die roten Pflastersteine einen Radweg vorgaukeln. Diese Regelung kennen selbst nicht einmal alle Polizisten.

Foto: RP-Foto Uwe Miserius

Die Mittsechzigerin verstand die Welt nicht mehr: Da fuhr sie mit ihrem Drahtesel nun auf dem vermeintlich für Fahrräder rot markierten Bereich in der Opladener Birkenbergstraße - und dann kam ein Streifenpolizist, der ihr unwirsch mitteilte: "Das ist kein Radweg, fahren Sie bitte auf der Straße weiter."

"Der sieht aber so aus", konterte die Radfahrerin immerhin noch halbwegs überzeugt, musste sich aber dann belehren lassen: "Es ist aber trotzdem keiner."

Szenen wie diese haben sich in der jüngeren Vergangenheit nicht nur in der Birkenbergstraße ereignet, sondern auch auf der Düsseldorfer Straße. Vom Kreisverkehr Berliner Platz ausgehend bis hinauf an die Stadtgrenze zu Langenfeld ist der Gehweg zweigeteilt - eine besondere Steinreihe in der Mitte wirkt wie eine gewollte Trennung und suggeriert: Hier ist ein Geh-/Radweg. Allerdings: Auch an der Düsseldorfer Straße stimmt das nicht.

Die Stadt Leverkusen kann in Person ihres Verkehrsexperten Friedhelm Laufs weiterhelfen. "Wir haben es zum einen mit den klassischen Radwegen zu tun, die durch ein blaues Schild mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind", sagt er: "Diese Wege müssen mit dem Fahrrad befahren werden, auch wenn es für manchen Rennradfahrer vielleicht auf der Straße bequemer sein mag." Doch diese Wege bilden nicht das Problem: Spannend wird es, wenn die so genannten "Kann-Radwege" ins Spiel kommen. Laut Laufs sind das Wege, die zwar aussehen, wie die blauen Radwege, vielleicht ursprünglich auch einmal zu diesem Zweck angelegt worden sind, die aber die Kriterien dafür nicht erfüllen - beispielsweise eine gewisse Mindestbreite.

"Durch ihre Anlage lassen sie den Fahrradfahrer aber glauben, er befände sich auf einem Radweg", sagt der städtische Experte. Etwa weil ein Bereich durch rote Steine besonders abgetrennt sei, oder eine andere Markierung vorliege. Und siehe da: Auf diesen Wegen muss zwar nicht, darf aber gefahren werden. Je nach Situation gibt es bestimmte Einschränkungen: So darf sich der Fahrradfahrer auf einem als Fußgängerweg beschilderten Bereich, in dem der Zusatz "Radfahrer frei" montiert ist, nur im Schritttempo fortbewegen.

Auf einem unbeschilderten, aber markierten "Kann-Radweg" darf er sich laut Stadt aber ohne Einschränkung verhalten.

Das haben offensichtlich nicht alle Polizisten an allen Orten immer in Erinnerung. Daher heißt es aus Rechtsanwalts-Kreisen sowie Fahrrad-Club-Vertretern: Bezahlen Sie nie ein Knöllchen für angeblich unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg. Es könnte sich um einen der besagten Kann-Radwege in Leverkusen handeln.

Übrigens: Für Kinder gelten eigene Regeln. Kleine Radfahrer im Alter von bis zu zehn Jahren dürfen ausdrücklich auf allen Fußgängerwegen fahren. Für Kinder bis acht Jahren gilt sogar: Das Fahren auf Fußgängerwegen ist Pflicht.

Die Stadt Leverkusen ist gerade dabei, ihr Radwegenetz auf die so genannten Muss- und Kann-Wege zu überprüfen. "Wir machen gute Fortschritte", betont Friedhelm Laufs. Davon können Fahrradfahrer am Ende nur profitieren.

(RP)
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