Betrugsprozess in Köln Acht Jahre Haft für „Don Mikel“

Leverkusen · Weil er ein reiches Ehepaar massiv betrogen haben soll, ist das Oberhaupt einer kriminellen Leverkusener Großfamilie, Don Mikel, zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

 Der Leverkusener Hauptangeklagte (l.) wartete mit einem Rechtsanwalt am Freitagmittag auf die Urteilsverkündigung in dem Betrugsprozess am Kölner Landgericht.   Foto: dpa

Der Leverkusener Hauptangeklagte (l.) wartete mit einem Rechtsanwalt am Freitagmittag auf die Urteilsverkündigung in dem Betrugsprozess am Kölner Landgericht. Foto: dpa

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Sechs Monate dauerte der „Don-Mikel“-Prozess, dreieinhalb Stunden die Urteilsbegründung. Die Urteile selbst: Michael G. erhält eine Gesamtfreiheitsstrafe (Einbeziehung einer Vorstrafe) von acht Jahren und eine Geldstrafe von mehr als 905.000 Euro für eine eidesstattliche Falschaussage und Betrug in 21 Fällen. Die drei Mitangeklagten kamen gnädig davon.

Vor allem Michael G.’s Sohn, der über drei Eigentumswohnungen verfügt und einen Porsche fährt, kann weiter über alles bis auf eine Eigentumswohnung verfügen. Auch das Haus an der Von-Ketteler-Straße in Bürrig wird vorerst keinen neuen Eigentümer oder Bewohner bekommen. Der mitangeklagte Immobilien-Unternehmer aus Bergisch Gladbach braucht als im Grundbuch eingetragener Eigentümer da ebenso wie bei den vier anderen Immobilien, die zur Disposition standen, keine Abstriche zu machen.

Lediglich eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten (für Beihilfe bei zwei Geldwäschegeschäften) fällt da für ihn ins Gewicht, weil er damit als vorbestraft gilt. Daneben wird auch der von ihm finanzierte Mercedes nicht eingezogen. Gerade für den als mutmaßlichen „Strohmann“ beschuldigten 55-Jährigen ist von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am wenigsten übrig geblieben. Da ging man anfangs vom Einzug von fünf Immobilien im Wert von acht Millionen Euro und vier bis fünf Jahren Strafe aus. Aber die Beweislage war nach Ansicht der 17. Großen Strafkammer letztlich nicht ausreichend, um den Vorstellungen der Anklagebehörde zu entsprechen.
 Der 54-jährige Handwerker aus Monheim, der dem Gericht mit seinem umfänglichen Geständnis die Arbeit deutlich erleichterte, kommt mit einem Urteilsspruch von 15 Monate (Beihilfe für Geldwäsche) auf Bewährung auch glimpflich davon. Allerdings: Seine persönliche Lage ist alles andere als rosig. Durch die Finanztransaktionen wie die Anmeldungen von Autos für Don Mikel ist das Finanzamt auf ihn aufmerksam geworden; hohe Steuerschulden führten dazu, dass sein Haus zwangsversteigert wurde. Zudem ist seine Ehe kaputt und die Gewerbeaufsicht hat ein Gewerbeverbot verhängt.

„Don Mikels“ Sohn profitiert von seinem jugendlichen Gemüt. Sein Verteidiger meinte, dass er nicht die Entwicklung eines Jugendlichen, eher eines Kindes, aufweise. Er sei stark an Regeln und Vorgaben der Familie gebunden. Dafür bekam er zur Auflage, Sozialarbeit zu leisten. Bleibt die Frage nach dem Rolls Royce. Den will das Gericht auf jeden Fall konfiszieren lassen. Auffallend in diesem Verfahren war, dass niemand einen Anspruch auf dieses Luxusfahrzeug angemeldet hatte. Offizieller Eigentümer ist eine Aktiengesellschaft in der Schweiz. Die Vermutung liegt nahe, dass die Leverkusener Großfamilie da keine weiteren Nachfragen wünschte.Stellt sich die Frage nach Berufungen: Die Staatsanwaltschaft kann kaum damit einverstanden sein, dass der 22-jährige Sohn des Hauptangeklagten zwei Wohnungen und den Porsche behalten soll. Und von der beantragten Strafe von drei Jahren und drei Monaten für den „Strohmann“ blieben lediglich 13 Monate übrig. Die Luxuswohnung von Michael G. in Bürrig wird wohl auch ein Streitpunkt bleiben. Wie das letztlich begründet wird, wird vom schriftlich verfassten Urteil abhängen. Da erwarten die Juristen einen Umfang von mindestens 100 Seiten.

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