A1 Rheinbrücke bei Leverkusen Bußgeldbescheide gegen Tausende Lastwagen-Fahrer

Schon seit Jahren ist die marode Leverkusener Rheinbrücke für schwere Lkw gesperrt. Trotzdem ignorieren täglich nach wie vor zahlreiche Fahrer das Verbot. Dafür werden sie zur Kasse gebeten - im Jahr 2020 rund 13.000 Mal.

 Ein Lastwagen fährt bei Leverkusen durch eine automatische Sperranlage. Mehrere tausend Fahrer mussten 2020 Geldstrafen zahlen, weil sie trotz Verbots über die A1-Rheinbrücke wollten

Ein Lastwagen fährt bei Leverkusen durch eine automatische Sperranlage. Mehrere tausend Fahrer mussten 2020 Geldstrafen zahlen, weil sie trotz Verbots über die A1-Rheinbrücke wollten

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mehrere tausend Lastwagenfahrer mussten im abgelaufenen Jahr Geldstrafen zahlen, weil sie trotz Verbots über die A1-Rheinbrücke bei Leverkusen fahren wollten. Die Stadt Leverkusen verhängte bis Ende November fast 3900 Bußgeldbescheide, mit denen sie insgesamt rund 736.000 Euro einforderte, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Die Stadt Köln hat nach Angaben eines Sprechers fast 9000 Bußgeldbescheide gegen Lkw-Fahrer erlassen.

Die marode Brücke ist seit 2016 für Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt. Ignoriert ein Fahrer das Durchfahrtverbot, zwingt eine Schranke ihn, rechts abzufahren, und das Bußgeld wird fällig.

An den drei Schrankenanlagen auf Kölner Gebiet würden Verstöße mit 75 beziehungsweise 150 Euro geahndet, erläuterte der Sprecher. Eine Gesamtsumme der verhängten Strafen konnte er nicht nennen, da viele Bußgeldbescheide bereits archiviert und ihre Höhe aus Datenschutzgründen nicht mehr nachvollziehbar sei. Würde man allein den geringeren Bußgeldbetrag von 75 Euro zugrunde legen, summierten sich die Bußgelder bereits auf gut 672.000 Euro. Die tatsächliche Summe dürfte aber deutlich darüber liegen.

In Leverkusen habe ein Verstoß ein Bußgeld von 150 Euro zur Folge, erläuterte die Stadt-Sprecherin. Hinzu kämen Gebühren von 28,50 Euro. „Mehrfachtäter“ müssten eine höhere Strafe zahlen. Anfangs hatten beide Städte Verstöße sogar mit 500 Euro plus zweimonatigem Fahrverbot geahndet - diese Regelung hatte ein Gericht jedoch Anfang vergangenen Jahres gekippt.

(top/dpa)
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