Leverkusen Gesetz zu A1-Brücke im Kabinett

Berlin · Die Bundesregierung befasst sich am Mittwoch mit dem Brückenneubau.

A1-Brücke: So viele Verstöße gibt es gegen das Lkw-Verbot
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A1-Brücke: So viele Verstöße gibt es gegen das Lkw-Verbot

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Foto: dpa, obe kde

Der Gesetzgebungsprozess für einen beschleunigten Neubau der Leverkusener A1-Rheinbrücke macht Fortschritte. Wie unsere Redaktion aus Kreisen des Bundesverkehrsministeriums erfuhr, soll die Novelle des Bundesfernstraßengesetzes am kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden.

Eine Änderung des Gesetzes hält die Bundesregierung für nötig, damit sich das Genehmigungsverfahren zum Bau der Brücke nicht durch erwartete Klagen in die Länge ziehen kann. Bei Rechtsstreitigkeiten soll künftig das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz zuständig sein - normalerweise sind es zwei Instanzen. Von der Straffung verspricht sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Zeitgewinn von bis zu anderthalb Jahren. Die Beteiligung der Bürger, so betont er, bleibe jedoch erhalten.

"Die Rheinbrücke Leverkusen ist eine hoch belastete Brücke, die nicht mehr saniert werden kann. Wir müssen zügig für einen Ersatzneubau sorgen", hatte Dobrindt gesagt. Auch NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) drängt auf einen Neubau. Einst fuhren täglich mehr als 120 000 Kraftfahrzeuge über die Leverkusener Brücke, darunter allein 20 000 Lkw.

Mittlerweile ist die Brücke wegen vieler Risse im Stahlkörper für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gesperrt. Im Frühjahr 2015 soll der Entwurf für den Neubau der Rheinbrücke vorliegen. Im Herbst wird das Baurechtsverfahren gestartet. Baubeginn ist 2017, die erste Brückenhälfte soll 2020 stehen, heißt es im NRW-Verkehrsministerium. Die genaue Tagesordnung für die Kabinettssitzung am Mittwoch wird das Kanzleramt am Montag festlegen.

(RP)
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