Verlagerung der Gaspipeline A 1-Bau: Hochdruck-Gasleitung wird näher an die Kolonie II verlegt

Leverkusen · In letzter Zeit war es still in Sachen Hochdruck-Gaspipeline in Leverkusen. Denn die Politik blieb bei jüngsten Änderungen der Gasleitung von Open Grid Europe außen vor, wie die Stadt nun auf Nachfrage von CDU-Ratsherr Bernhard Marewski bestätigt und die Gründe dazu erläutert.

 Die Hochdruck-Gaspipeline muss wegen des Ausbaus der Autobahn 1 näher an die Kolonie II in Wiesdorf verlegt werden.

Die Hochdruck-Gaspipeline muss wegen des Ausbaus der Autobahn 1 näher an die Kolonie II in Wiesdorf verlegt werden.

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Ausgangspunkt für das Nachhaken bei der Stadt war ein Medienbericht. Demnach soll die Ferngasleitung wegen der Fahrspurerweiterung der A 1 im Bereich Wiesdorf verlagert werden – näher ans Wohngebiet der Kolonie II. Im Planfeststellungsbeschluss stehe dies nicht, sondern sei nachträglich von der Bezirksregierung genehmigt worden.

Marewski wollte wissen, wann und in welchem Umfang die Verwaltung Kenntnis von „der beabsichtigten ,Verlagerung’ der Hochdruck-Gasleitung näher heran an das Wohngebiet der Kolonie II“ erfahren habe. „In welcher Weise war die Stadtverwaltung an der Entscheidung der Bezirksregierung Köln beteiligt, entgegen des Planfeststellungsbeschlusses die Baufeldgrenze in Richtung Wohngebiet zu verlagern?“, fragt er.

Und wenn die Stadt beteiligt gewesen sein sollte: Wie wurden die kommunalpolitischen Gremien eingebunden und wie sah die Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Bezirksregierung Köln aus?, fügt der Unionspolitiker an.

Die Stadt veröffentlichte ihre Antwort über den Infodienst z.d.A.Rat. Darin heißt es, sie sei im Juni vergangenen Jahres von der Autobahnbehörde Straßen NRW um Stellungnahme zur Verlagerung der Gasleitung der Open Grid Europe gebeten worden. Im Anschreiben hatte Straßen NRW betont, dass „die Leitungsumlegung nicht Bestandteil der Planfestgestellten Verfahrensunterlage ist“ und somit „als ,Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens’ der Bezirksregierung Köln als maßgebende Planfeststellungsbehörde angezeigt werden“ müsse. Straßen NRW bat um Zustimmung der Stadt für das Vorhaben. Beigefügt gewesen seien „Machbarkeitsstudie, Erläuterungsbericht, Lagepläne und Gutachten“.

Im August antwortete die Stadt in einem mehr als zehn Seiten umfassenden Scheiben, in dem die einzelnen betroffenen Fachbereiche zwar ihre Zustimmung gaben, aber auch Auflagen wie Baumschutz, Vorkehrungen im Bereich Boden und „Starkregenereignissen“ und etlichem mehr machten.

Die Stadt sagt zudem: „Bei der Leitungsverlegung handelt es sich um einen im Gesamtkontext gesehenen vergleichsweise geringen Eingriff. Eine Einbindung der politischen Gremien sei auf Grund des letztendlich geringen Ausmaßes der Änderung nicht erfolgt. Der Naturschutzbeirat habe das Ganze im November zur Kenntnis genommen.

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