Leverkusen 60 Prozent aller Kinder werden in Leverkusen nur zu Hause betreut

Leverkusen · Mittlerweile 877 Eltern haben in Leverkusen vom 1. August 2013 bis Ende 2014 Betreuungsgeld beantragt. Und zu Beginn diesen Jahres waren es bereits 274 Eltern, wie die Stadt auf Anfrage meldet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Betreuungsgeld seien somit 1396 Anträge bearbeitet worden.

Ausgehend von 1464 Geburten in der Zeit Januar bis Dezember 2013 und 877 Anträgen, könne derzeit von einer Antragsrate von rund 60 Prozent aller geborenen Kinder gesprochen werden, meldet die Stadt weiter. Aktuell bezögen 957 Bürger ein monatliches Elterngeld von 150 Euro. Im Jahr 2014 seien insgesamt 612 000 Euro an Betreuungsgeld ausgezahlt worden.

Als "Erfolgsgeschichte" bewertet Rüdiger Scholz das vor zwei Jahren eingeführte Betreuungsgeld. So bilanziert der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Leverkusen: "Im vierten Quartal 2014 erhielten 386 000 Familien bundesweit diese Unterstützung, ein halbes Jahr vorher waren es erst rund 224 000. Allein in Nordrhein-Westfalen profitieren 85 000 Familien von dieser Leistung." Scholz sagt: "Die Einführung des Betreuungsgeldes war ein wichtiger Schritt für eine echte Gleichbehandlung derjenigen Eltern, die sich entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Ihre Erziehungsleistung wird seither mit dem Betreuungsgeld entsprechend anerkannt." Das Betreuungsgeld wurde im Jahr 2008 von der damaligen Großen Koalition beschlossen. CDU, CSU und SPD hatten seinerzeit den § 16 im Sozialgesetzbuch VIII um folgenden Abschnitt ergänzt: "Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden." Zwischenzeitlich hätten sich die Sozialdemokraten aber vom Betreuungsgeld distanziert, merkt Scholz an. Und er sagt: "Mit dem jetzigen Erfolg müssten aber auch die letzten Kritiker gemerkt haben, dass das Betreuungsgeld Kern einer familienfreundlichen Politik ist, die die Erziehungsleistung von Eltern anerkennt."

Die Voraussetzungen können auch der städtischen Homepage unter www.leverkusen.de entnommen werden. So können Eltern bei der Stadt Leverkusen Betreuungsgeld beantragen für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden. Anspruch haben sie, wenn sie mit dem Kind in der Stadt in einem Haushalt leben und für ihr Kind keinen Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld kann bei der Elterngeldstelle der Stadt Leverkusen schriftlich beantragt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort