Landgericht Köln 24-Jähriger muss nach Raub in Haft

Köln/ Leverkusen · Drei weitere Angeklagte der Überfall-Serie, die sich 2018 in Leverkusen und Bergisch Gladbach ereignete, können wegen dünner Beweislage auf einen Freispruch hoffen.

 Der jetzt vor dem Landgericht verhandelte Tankstellenüberfall fügt sich ein in eine Reihe ähnlicher Taten. Hier eine Spurensicherung an einer Leverkusener Tankstelle im September 2012.

Der jetzt vor dem Landgericht verhandelte Tankstellenüberfall fügt sich ein in eine Reihe ähnlicher Taten. Hier eine Spurensicherung an einer Leverkusener Tankstelle im September 2012.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Die 4. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts  hat nun zumindest schon einmal alle vier Männer gesehen, die bei der Raubüberfall-Serie im Oktober und November 2018 in Leverkusen und Bergisch Gladbach dabei gewesen sein sollen. Bei drei von ihnen ist zumindest juristisch noch nicht geklärt, ob sie wirklich beteiligt waren. 

Ein 24-Jähriger hatte dagegen  ein umfängliches Geständnis abgelegt und wurde für seine Beteiligung mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht erkannte seinen Fall als entscheidungsreif an und hat das Urteil verkündet.  Für den zweiten Mann, 26 Jahre alt, wird das Verfahren fortgesetzt. 

Jetzt kann es – verfolgt man den bisherigen Verlauf des Prozesses – durchaus dazu kommen, dass der in Köln Mitangeklagte mit einem Freispruch mangels ausreichender Beweise davonkommt. Dann hätte sich das  umfängliche Geständnis mit Reue und Entschuldigungen für den 24-Jährigen nicht gelohnt, wenngleich der Haftbefehl erst einmal außer Vollzug gesetzt wurde. Aber das ist immer noch schlechter als ein möglicher Freispruch für den 26-jährigen Mitangeklagten, der beharrlich seine Mittäterschaft bestreitet. 

Die Kammer jedenfalls tut sich sichtlich schwer, aus dem Puzzle von vielen kleinen Indizien eine für eine Verurteilung ausreichende Beweislage zu konstruieren. Zur weiteren Aufklärung trugen auch nicht die beiden Männer bei, die als angeblich Beteiligte der vierköpfigen Gruppe auf dem Beutezug dabei gewesen sein sollen. Weil gegen sie noch ein Verfahren vor dem Leverkusener Amtsgericht in dieser Sache anhängig ist, konnten sie sich auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung berufen, weil sie sich mit einer Auskunft womöglich selbst belasten könnten. 

Ohnehin ist Einiges in diesem Verfahren nicht ganz klar. Dass erst knapp drei Jahre nach den Taten das Hauptverfahren eröffnet wurde, kann noch damit erklärt werden, dass sich ein Angeklagter mit seinem Aufenthalt im Nordirak dem Zugriff der deutschen Justiz über zwei Jahre entzog. Erst nach seiner Rückkehr kam er in Untersuchungshaft. Auch wenn die Beteiligung der beiden Mittäter, die vor Gericht als Zeugen geladen waren, wohl keine so hohe Strafe erwarten lässt und es deshalb eine Sache des Amtsgerichts ist, hätte man die ganze Raubüberfallserie auf Tankstellen, ein Kiosk und ein Spielcasino mit einem einzigen  Verfahren aufarbeiten können. So muss das Amtsgericht erneut  viele Zeugen, ermittelnde Polizisten wie Geschädigte, hören, um eine angemessene  Strafe zu finden. Besonders ökonomisch ist das für die ohnehin überlastete Justiz sicherlich nicht.

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