Leverkusen 20-Jähriger wirft Messer nach Freundin - Bewährung

Leverkusen · Weil sich ein 20-Jähriger im August des vergangenen Jahres in der Opladener Bahnhofsstraße mit seiner rund ein Jahr jüngeren Freundin wegen eines vermeintlichen Handydiebstahls stritt und sie im Zuge dessen mit einem kleinen Messer bewarf, musste sich der Leverkusener nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Zudem sei er im Zeitraum vom 10. bis zum 13. Juni mit einem Komplizen zweimal ins Gebäude eines Kölner Unternehmens eingebrochen, so die Anklage. Dabei habe er unter anderem zwei Laptops, ein Radio und eine Geldkassette, in der sich ein kleiner Geldbetrag befand, erbeutet.

Nach kurzer Zeit ließ sich der 20-Jährige ein, gab sowohl den Einbruch als auch den Vorwurf des Messerwurfs zu. Allerdings habe er das Handy des Opfers nicht eingesteckt und sich zudem vom Tatort entfernen wollen, lief doch eine offene Bewährungsstrafe. Er sei jedoch festgehalten und durch das spätere Opfer geschlagen worden - woraufhin er die körperliche Auseinandersetzung erwiderte. "Ich bereue es, das Messer geworfen zu haben", gab der Angeklagte zu, "es hätte ernsthaft jemand verletzt werden können."

Das Opfer selbst konnte sich nahezu an keine Einzelheiten mehr erinnern. Schließlich hatten alle handelnden Personen - die Anzahl schwankte zwischen vier und acht - reichlich Alkohol zu sich genommen. Die Aussage des Mädchens machte den 20-jährigen Beschuldigten merklich rasend, auch wenn er sich zusammenriss - und so bat er schließlich um eine Unterbrechung.

Es war das erste Mal, dass das gesundheitliche Problem des 20-Jährigen, der Impulse nur schwer kontrollieren kann, zutage trat. Eine Therapie scheiterte bisher offenbar an der nötigen finanziellen Unterstützung und der Bürokratie. Mehrfach hatten sich alle Beteiligten um einen Platz in einer Klinik bemüht - vergebens.

Die neuerlich aufgenommene Befragung des Opfers ergab keine weiteren Erkenntnisse. Wichtige Neuigkeiten erfuhr das Gericht jedoch hinter verschlossenen Türen, als Psychiater, Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe die Lebensumstände des Angeklagten darlegten. Die Staatsanwaltschaft führte basierend auf diesen Kenntnissen aus, die ausstehende Bewährungsstrafe könne nach Jugendstrafrecht von sechs auf zehn Monate erhöht werden, habe er sich doch lange straffrei geführt und zudem feste Strukturen entwickelt. Die Verteidigung argumentierte: "Eine Haftstrafe würde jedwede Motivation zerstören. Es ist ein Pflänzchen gewachsen."

Und so urteilte das Gericht wie beantragt, für eine richterlich angeordnete Therapie reichte der Tatvorwurf nicht. Allerdings werde nunmehr über den Landesverband ein Therapieplatz gesucht.

(brü)
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