Amtsgericht Bremer brennen Pyrotechnik ab – 1000 Euro Strafe

Am 10. März 2017 zündeten Bremer Ultras im Gästeblock der BayArena Pyrotechnik. Wie in der Szene üblich, vermummten sich die Täter – und konnten so nur schwer oder gar nicht identifiziert werden.

Ein 26-Jähriger aus der Hansestadt musste sich jetzt allerdings für die Aktion vor rund zweieinhalb Jahren verantworten.

Er soll eine der Blockfahnen, die zum Verdecken der weiteren Täter diente, festgehalten haben. Zudem sei er laut Anklageschrift auf den Zaun des Gästeblocks geklettert, um dort die Fahne der für die Aktion verantwortlichen Ultragruppierung zu schwenken. Eine Zeugin hatte durch den verursachten Rauch noch Tage danach über starke Schmerzen in den Bronchien geklagt. Sie war nicht anwesend.

Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, die Verteidigung kündigte an, er werde nichts sagen. So nahm das Gericht die Videoaufnahmen des Tattags in Augenschein. Dabei griff es auf verschiedene Sequenzen der Überwachung aus verschiedenen Blickwinkeln zurück.

Die Verteidigung argumentierte früh, es sei nicht eindeutig zu erkennen, welche Person unter der Blockfahne verschwinde. Ob diese Personen nicht eventuell an den Seiten der Fahne wieder hinaus gehen könnten. Rund 20 Minuten dauerte diese Sichtung an, zumeist von allen Beteiligten stillschweigend hingenommen. Der Angeklagte hatte sich, die Hände hinter dem Rücken verschränkt, neben seinen Verteidiger ans Richterpult begeben.

Auch nach der Betrachtung der Bilder hatte er sich nicht äußern wollen. „Dann denke ich einfach mal laut“, kündigte das Gericht daraufhin an, und berichtete, nicht zweifelsfrei erkennen zu können, ob es sich bei der fraglichen Person um den Beschuldigten handele. Ohne Zeugen sei das nicht machbar. Ohnehin gehe es – wenn überhaupt – um die Sequenz, in der der 26-Jährige möglicherweise eine Fahne auf dem Zaun stehend schwenke.

„Ganz vom Haken lassen möchte ich Sie allerdings auch nicht“, betonte die Richterin. Sie bot an, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Die Verteidigung sah diesen Vorschlag positiv, die Staatsanwaltschaft jedoch tat sich kurz schwer. Ein Landfriedensbruch in der Akte des Beschuldigten, mache die Entscheidung nicht einfach.

Schließlich schloss sich der zuständige Staatsanwalt dem Vorschlag doch an. Die Summe allerdings dürfe nicht niedrig ausfallen. Mittäter im gleichen Fall waren bereits ein Jahr zuvor zu Geldstrafen in Höhe von knapp über 600 Euro verurteilt worden.  Für den Angeklagten müsse aber ein anderes Strafmaß angelegt werden.

So verhängte das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro, zu zahlen an die Aktion Deutschland hilft, und stellte das Verfahren ein. Einen Hinweis konnte sich die Richterin nicht verkneifen: „Am besten lassen Sie es einfach sein.“

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