Leichlingen Zwergfledermaus verzögert Gewerbegebiet

Leichlingen · Stadt muss Bebauungsplan für den Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße wegen Artenschutz-Auflagen neu auslegen.

 Kleine Fledermaus, große Wirkung - auch in Leichlingen..

Kleine Fledermaus, große Wirkung - auch in Leichlingen..

Foto: Hallmann

Sie gehört zu den kleinsten Vertretern der Säugetiere. Ihre Flügelspannweite ist nicht größer als 25 Zentimeter. Und doch ist die Zwergfledermaus stark genug, die Weiterentwicklung eines Leichlinger Gewerbegebiets deutlich zu behindern.

Schon der Hinweis, das zur Familie der Glattnasen gehörende Tierchen könne in den Fassaden einiger noch bestehender Hallen im künftigen "Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße" Quartierpotenziale für Zwergfledermäuse bieten, hat offenbar ausgereicht zu veranlassen, dass der Bebauungsplan nunmehr neu öffentlich ausgelegt werden muss.

Es geht um ein Areal zwischen Hoch- und Moltkestraße, das von den Straßen Unterschmitte und Im Tiergarten begrenzt wird. Den Kernbereich dieses Gebietes bildet das ehemalige Werksgelände der Firma Rosenkaimer (später auch Siemag), das mit zu den ältesten Industriegebieten der Stadt zählt. Die vorhandene Bausubstanz stammt zum großen Teil noch aus dem 19. beziehungsweise der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Nach der Insolvenz der genannten Firmen wird das Gelände heute von der Gewerbezentrum CC GmbH verwaltet, die es nach und nach verkaufen möchte. "Das Umfeld ist in Teilen stark von Wohnnutzung geprägt", heißt es im Bebauungsplan.

Dieses Nebeneinander verschiedenster Gewerbebetriebe und Wohnen habe eine "konfliktträchtige Gemengelage" entstehen lassen. Der Plan solle deshalb künftige Nutzungen trennschärfer fassen und insgesamt die Grundlage für "Fortentwicklung und Modernisierung" des Gewerbegebietes bilden, auf dass sich die Kaufinteressenten bald einstellen mögen.

Laut Bau-Fachbereichsleiterin Andrea Murauer soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten allerdings ebenso ausgeschlossen werden wie die von Groß- und Einzelhandel.

Mit der Ansiedlung der Zwergfledermaus ist es dagegen eine ganz andere Sache. Im Dezember 2016 - neun Monate nach der ersten Auslegung des Bebauungsplans - erstellte das Leverkusener Büro für Faunistik der Diplom-Biologin Mechtild Höller eine artenschutzrechtliche Kurzeinschätzung zu Fledermäusen und anderen so genannten Gebäudebrütern.

Ergebnis: Der Plan kann so nicht umgesetzt werden. "Die Fassaden einiger Hallen weisen Quartierpotenziale für Zwergfledermäuse und Nistplatzpotenziale für Nischenbrüter auf", heißt es im Gutachten.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher unter anderem zur Auflage gemacht, dass Abbrüche, Sanierung und Umbau der betroffenen Gebäude nur im Zeitraum vom 1.November bis 28.Februar eines Jahres durchgeführt werden dürfen, also außerhalb der Brutzeit..

(RP)
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