Raubüberfall in Dierath Zeugen erscheinen nicht vor Gericht

Ein Angeklagter zahlte 3000 Euro zur Wiedergutmachung

 Der Fall wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Foto: dpa/Marius Becker

Einen geplanten Raubüberfall im Sommer 2017 konnte die Polizei rechtzeitig mit einer spektakulären Aktion am Schlebuscher Bahnhof verhindern. Womöglich wäre die Straftat aber auch so gar nicht zustande gekommen. Dafür konnte das Einsatzkommando die Täter festnehmen, die vor drei Jahren schwere Verbrechen wie Menschenraub, Körperverletzung und Einbruchdiebstahl in Leichlingen begangen hatten.

Für den Überfall auf ein älteres Rentnerehepaar in Dierath wurden die Täter bereits vor zwei Jahren zu langen Haftstrafen verurteilt. Aber in der Berufung, die sowohl Staatsanwalt wie Verteidiger angestrengt hatten, ist dem Bundesgerichtshof der nur wenige Tage später vorbereitete Überfall auf einen Geldboten eines Supermarktes in Rösrath bei der juristischen Aufarbeitung zu kurz gekommen.

Also wurden noch einmal alle Zeugen geladen, die an dem zweiten Fall beteiligt waren. Es kamen nicht alle, zwei maßgebliche Aussagen fehlten. Einer dieser Zeugen soll die Pistole für den Überfall beschafft haben, ein anderer als Mitarbeiter des Supermarkts den Tipp auf eine „lukrative Beute“ gegeben haben. Beide konnten nach dem ersten Prozess, in dem es überwiegend um den Menschenraub in Leichlingen ging, hoffen, dass sie noch einmal davonkommen.

Aber jetzt, da im Kölner Landgericht das alles erneut zur Sprache kommt, zogen sie es vor, der Ladung einfach nicht zu folgen. Im einen Fall bedeutet es zumindest ein saftiges Ordnungsgeld einschließlich der noch möglichen Kosten für eine polizeiliche Vorführung. Im anderen Fall war „plötzlich“ der Vater in der fernen Türkei gestorben; der Sohn müsse jetzt so schnell wie möglich zu den Trauerfeierlichkeiten. Bei einer Rückkehr („Womöglich erst in einigen Wochen“) wird er wohl mit einem mulmigen Gefühl seinen Pass an der Grenze zeigen.

Der Überfall auf den Geldboten hätte scheitern können, weil der Mitarbeiter, der „fast immer“ die Einnahmen des Supermarktes in einem Jutebeutel zur nahe gelegenen Bank bringt, gerade in Urlaub war. Zurück im Betrieb hatte ihm niemand von dem geplanten Überfall erzählt. Erst durch die Nachfragen der Polizei erhielt er Kenntnis davon, dass er ein mögliches Opfer für einen Raub war.

Weil ihm der Filialleiter das verschwieg, fühlte er einen „großen Vertrauensverlust“ und wollte eine Auszeit von zwei Tagen haben. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass einer fristlosen Kündigung. Wenigstens seine Klage beim Arbeitsgericht brachte ihm eine Abfindung ein. Und: Ein Angeklagter entschuldigte sich gleich im Gerichtssaal und bot dem geschockten Angestellten eine finanzielle Wiedergutmachung von 3000 Euro an; die wurde auch gleich übergeben.

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