Leichlingen Wie weit darf ein Blitzer gehen?

Leichlingen · Soviel vorweg: Joachim Orth ist beim Blitzmarathon der NRW-Polizei am vergangenen Dienstag und Mittwoch nicht zu schnell gefahren. Geärgert hat sich der Leichlinger UWG-Politiker dennoch – und das Ganze selbst "geblitzt" beziehungsweise fotografisch dokumentiert.

 Getarntes Kreis-Radarauto in Metzholz: Joachim Orth blitzte die Mitarbeiter der Kreisverwaltung beim Blitzen.

Getarntes Kreis-Radarauto in Metzholz: Joachim Orth blitzte die Mitarbeiter der Kreisverwaltung beim Blitzen.

Foto: Orth

Soviel vorweg: Joachim Orth ist beim Blitzmarathon der NRW-Polizei am vergangenen Dienstag und Mittwoch nicht zu schnell gefahren. Geärgert hat sich der Leichlinger UWG-Politiker dennoch — und das Ganze selbst "geblitzt" beziehungsweise fotografisch dokumentiert.

Leichlingen: Wie weit darf ein Blitzer gehen?
Foto: Ralph Matzerath

Orth war mit Kollegen seiner Wählervereinigung unterwegs, als er in der Ortschaft Metzholz, wenige Meter vor einer Polizei-Tempokontrolle, einen zusätzlichen Radarwagen der Kreisverwaltung entdeckte, die ja bekanntlich eigene Kontrollpunkte anfährt.

Endgültig auf die Palme gebracht hat Joachim Orth aber die Tatsache, dass der Kreisblitzer mitten im Halteverbot auf dem Bürgersteig parkte und dort nur wenig Platz frei blieb. Durch dieses falsch geparkte Fahrzeug würden möglicherweise Mütter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer gezwungen, durch den fließenden Verkehr, also über die Fahrbahn auszuweichen.

Ein Argument, dass die Kreisverwaltung so nicht gelten lässt. Die Autos seien ständig besetzt, und gäbe es Probleme mit Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen, werde selbstverständlich Platz gemacht, teilte eine Sprecherin mit. Vorgeschrieben sei auch, mindestens 1,20 Meter Platz zu lassen.

Im Übrigen besäßen die Fahrzeuge Sonderparkgenehmigungen etwa für Bushaltestellen, Gehwege oder auch eingeschränkte Halteverbote, "da wir ja sonst gar nicht an die kritischen Messpunkte herankommen können".

In Leichlingen sind das dem Kreis zufolge unter anderem:

r Die L 294 an der Trompete und Metzholz als Unfallbrennpunkte.

r Die K 1 in Unterberg wegen festgestellter überhöhter Geschwindigkeit vieler Fahrer.

r Die Kirchstraße, Kradenpuhl, Neu-Krähwinkel und Oberbüscherhof zur Schulwegsicherung.

r Brückenstraße und Landrat-Trimborn-Straße vor den dortigen Kindergärten.

An all diesen Stellen werde regelmäßig kontrolliert — einzusehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises im Internet. Mit dem Blitzmarathon der Polizei habe das nichts zu tun. "Das sind schlichtweg Gefahrenstellen."

Joachim Orth übezeugt das Argument nicht im Geringsten. Er hält es vielmehr für verlogen: "Hier wird ein Verkehrsverstoß begangen, um einen anderen zu ahnden", kritisiert der Leichlinger Politiker. Grobe Verstöße begehen, um kleinere zu ahnden — für mich ist das ein seltsames Rechtsverständnis."

(RP/rl)
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