Leverkusen Wie schuldfähig ist die Täterin?

Leverkusen · Am zweiten Tag des Prozesses um eine mit sieben Hammerschlägen getötete Leichlingerin ging das Kölner Landgericht der Frage nach, welche Rolle die psychische Erkrankung der Täterin bei dem Drama spielte.

 In diesem Haus in der Leichlinger Innenstadt geschah die Tat.

In diesem Haus in der Leichlinger Innenstadt geschah die Tat.

Foto: Uwe Miserius

Im Prozess um die Leichlingerin, die im Juni vergangenen Jahres ihrer Lebensgefährtin mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen und ihr Opfer damit getötet hat (wir berichteten), hatten gestern die Polizeibeamten und die Sanitäter, die am Tattag vor Ort waren, das Wort.

Dabei ging es dem Richter der Fünften großen Strafkammer des Landgerichts Köln vor allem darum festzustellen, inwieweit die 53-jährige Täterin schuldfähig ist. Die Anklageschrift sagt: "Sie hat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen Menschen getötet, ohne Mörder zu sein". In einem waren sich alle Zeugen einig: Die Angeklagte war "teilnahmslos, was das Opfer anbetrifft."

"Einen guten Eindruck gemacht"

Die Polizeibeamten sagten durch die Reihe aus, die 52-Jährige habe alle Belehrungen klar verstanden, ebenso klar und vernünftig die Fragen beantwortet und auch während der dreistündigen Vernehmung, die noch mitten in der Nacht stattfand, einen guten Eindruck gemacht. "Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie durch die Tat und deren Folgen irgendwie mitgenommen ist", berichtete einer der Vernehmungsbeamten. Mehr noch: Die Angeschuldigte habe gesagt: "Irgendwie fühle ich mich gut — ich habe den Eindruck, wieder freier zu sein."

Sehr "Ich-bezogen" habe sie gewirkt und gesprochen, nur von "die" und "sie" gesprochen, wenn sie vom Opfer erzählte. "Durch die Arbeitslosigkeit der Angeklagten und ihre psychische Krankheit tauschten die beiden Frauen die Rolle", fasste einer der Beamten zusammen. "Die Angeklagte fühlte sich gegängelt und bedroht. Plötzlich war sie nicht mehr der dominante Part, der sie am Anfang der Beziehung gewesen war. Durch die Tat hatte sie das irgendwie wieder."

Nach einem Streit hatte die 52-Jährige sieben Mal mit dem Hammer auf den Kopf ihrer Partnerin eingeschlagen, während die im Bett lag. Sanitäter fanden Knochenfragmente des Schädels auf dem Kopfkissen. Sie waren Stunden nach der Tat von der Angeklagten gerufen worden und sie waren es auch, die die Polizei hinzuriefen. Einer der Sanitäter: "Normalerweise stehen die, die uns rufen, schon panisch an der Haustür." Das sei dort nicht der Fall gewesen. Er und sein Kollege hätten klingeln und viel länger warten müssen als normalerweise. Auch im achten Stock angekommen sei keine Tür geöffnet gewesen, so dass man um drei Uhr nachts erstmal im stockdunklen Flur habe "Hallo" rufen müssen. Im Schlafzimmer fanden sie das röchelnde, nicht ansprechbare Opfer und viel Blut. "Die Anruferin machte einen deutlich zu ruhigen Eindruck für das, was wir vorfanden." Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort