Wahl in Leichlingen Was Wähler wissen müssen

Leichlingen · Am 25. Mai sind im Rheinisch-Bergischen Kreis 232.550 Bürger aufgerufen, über neue Stadt- und Gemeinderäte abzustimmen. Zeitgleich wird unter anderem in Leichlingen ein neuer Bürgermeister gewählt. Und die Wahl zum EU-Parlament findet ebenfalls statt. Die Rheinische Post beantwortet die wichtigen Fragen zur Wahl. Heute geht es um allgemeine Bestimmungen.

Stichwahl 2020 Leichlingen: Die Bürgermeister-Kandidaten im Portrait
5 Bilder

Bürgermeisterwahl in Leichlingen: Die Kandidaten

5 Bilder
Foto: RP/Susanne Genath/sug

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl alle EU-Bürger, die 16 Jahre oder älter sind. Einschränkungen gibt es wenige — etwa bei Menschen, die unter bestimmten Formen der Betreuung stehen. Darüber hinaus muss man 16 Tage vor der Wahl im Wahlgebiet gemeldet sein. Ausnahme: Bürger, die später in den Kreis ziehen, dürfen ebenfalls ihre Stimme abgeben — aber nur bei der Kreistagswahl.

Altersgrenze Für die Europawahl gilt die Grenze 18 Jahre. Teilnehmen dürfen alle Deutschen, sofern sie seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in einem anderen EU-Staat eine Wohnung haben. Weiter wahlberechtigt sind EU-Bürger, die in Deutschland leben.

Wer darf kandidieren?

Kandidaten Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr beendet haben. Das gilt sowohl für die Kommunal- als auch für die Europawahl.

Einschränkungen Bei der Kommunalwahl müssen die Kandidaten mindestens drei Monate im jeweiligen Ort ihre Hauptwohnung haben. Für die Europawahl gilt, dass die wahlberechtigten EU-Bürger in der Bundesrepublik wohnen. Das heißt: Theoretisch könnte ein in Bayern lebender Niederländer im Rheinisch-Bergischen Kreis antreten.

Wer wählt was und wen?

Kommunen Dort stimmen die Bürger über die Vertretungen der Gebietskörperschaften ab. Das bedeutet, die Kommunen wählen ihre Stadt- und Gemeinderäte. Leichlinger wählt den Stadtrat. Darüber hinaus entscheiden sie auch noch über ihren Bürgermeister.

Kreis Alle zusammen wiederum bestimmen den Kreistag, wobei die Kreisräte wie die Stadt- und Gemeinderäte je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Der Kreistag selbst umfasst voraussichtlich 54 Mitglieder. Es wird in 27 Wahlbezirken gewählt, zugelassen sind zwölf Parteien und Gruppen.

Europawahl Hier umfasst das Wahlgebiet die gesamte Bundesrepublik. Deutschland entsendet 99 Abgeordnete, die über Landes- bzw. Bundeslisten der Parteien ins Parlament kommen. Wahlkreise gibt es bei der Europawahl nicht.

Nach welchem System wird gewählt?

Gemeinde- und Stadträte Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Eine Sperrklausel gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Wähler für die Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste der Partei stimmen. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter angerechnet. Erhält eine Partei mehr Sitze, als ihr eigentlich zustehen, wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Sitzen erreichen.

Kreistag Bei der Wahl zum Kreistag gelten die selben Regeln. Hier haben die Bürger beispielsweise auch nur eine Stimme, und es existiert ebenfalls keine Hürde für kleinere Parteien.

Bürgermeister Die Bürgermeister werden seit 1999 direkt gewählt. Im ersten Wahlgang am 25. Mai gewinnt der Kandidat, der eine absolute Mehrheit holt. Ist dies nicht der Fall, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang vorne lagen. In Leichlingen treten sieben Bewerber um das Amt des Bürgermeisters an. Ein mögliche Stichwahl fände am 15. Juni statt.

Europawahl Auch bei der Europawahl hat jeder eine Stimme. Mit dieser werden die Listen der Parteien gewählt, wobei auf dem Stimmzettel die zehn ersten Kandidaten auftauchen. Es gibt keine Sperrklausel mehr. >

Wann und wo wird gewählt?

Wahllokale Die Wahllokale sind am 25. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das für sie zuständige Wahllokal wird den Bürgern auf den Wahlbenachrichtigungen mitgeteilt, die von den jeweiligen Gemeinden versandt werden. Zur Wahl muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis mitgebracht werden. Für die Kommunalwahl werden zwei farblich unterschiedliche Stimmzettel ausgehändigt — einen für den Kreistag, einen für die Ratsvertreter. Der dritte Stimmzettel, den etliche Wähler ausgehändigt bekommen, gilt für die Europawahl. Einige bekommen auch einen vierten Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates.

Briefwahl Sowohl bei den Kommunalwahlen als auch bei der Europawahl können Bürger ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Dazu müssen die notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde beantragt werden. Die Briefwahl ist bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr, in besonderen Fällen auch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Wie wird ausgezählt und wann gibt es die Ergebnisse?

Auszählung Direkt nach dem Schließen der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung. Parallel dazu vergleichen die Wahlhelfer — im Rheinisch-Bergischen Kreis und seinen Gemeinden sind das mehrere hundert — die Stimmabgabevermerke und die Zahl der Wahlscheine, um die Zahl der tatsächlich abgegebenen Stimmen zu ermitteln.

Bekanntgabe Bei Unstimmigkeiten wird erneut ausgezählt, danach das Ergebnis in die Wahlniederschrift eingetragen sowie anschließend von allen Mitgliedern des jeweiligen Wahlvorstandes unterschrieben. Der Kreiswahlleiter stellt auf dieser Basis schließlich in der Nacht das vorläufige Wahlergebnis fest. Im Falle der Europawahl fließt dieses in das Landesergebnis ein, das wiederum Teil des Bundesergebnisses ist. Das amtliche Endergebnis wird zuletzt vom Bundeswahlleiter festgestellt.

(or/LH)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort