Leichlingen Vorerst kein Fußweg zwischen Unter- und Oberbüscherhof

Leichlingen · Im Bezirksausschuss Witzhelden spielten am Montag Themen rund um Straßen und Verkehr im Höhendorf eine wichtige Rolle. Wenig Aussicht auf Umsetzung hat demnach der politische Wunsch, an der Kreisstraße 6 zwischen Unter- und Oberbüscherhof einen provisorischen Fußweg zu schaffen. Geschwindigkeitsmessungen hatten laut Stadtverwaltung ergeben, dass dort täglich nur rund 1000 Autos fahren, von denen 85 Prozent nicht zu schnell unterwegs sind.

"Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf", sagte Karin Barkowski vom Ordnungsamt. Zudem seien die Kosten für einen Gehweg mit rund 50.000 Euro zu hoch, mittelfristig möchte die zuständige Kreisverwaltung die Straße ohnehin ausbauen.

BWL, CDU und SPD wollten das Thema trotzdem nicht ruhen lassen, da in Unterbüscherhof viele Schulkinder wohnen. Sie forderten die Verwaltung auf, den Rheinisch-Bergischen Kreis noch einmal dazu anzuschreiben.

Als ärgerlich bewerteten es die Ausschussmitglieder, dass sich nach der Bürgerbefragung zur Buslinie 255 im Jahr 2014 auch ein Jahr später noch nichts getan hat. Die Busstrecke sollte um vier Minuten beziehungsweise 1,6 Kilometer bis zum Verkehrsknotenpunkt Hilgen verlängert werden, um die Anbindung von Witzhelden nach Wermelskirchen zu verbessern. Hier wurde der Ausschuss auf Ende des Jahres vertröstet, dann hat die Kreisverwaltung eine Überprüfung zugesagt.

Für die oft als Motorrad-Rennstrecke missbrauchte L 427 zwischen Herscheid und Wupperhof kündigte die Stadtverwaltung an, einen Unterfahrschutz an den Leitplanken anbringen zu wollen. Das kritisierte Franz Steinhäuser (BWL) scharf: "Wir wollen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegen den Lärm der Motorradfahrer. Was hilft da ein Unterfahrschutz?" Die Stadt sagte zu, die Strecke weiter zu beobachten.

Abschließend diskutierte der Ausschuss den SPD-Antrag, eine Gestaltungssatzung für den erweiterten Witzheldener Ortskern erstellen zu lassen, der auch die Gebiete außerhalb des denkmalgeschützten Bereichs umfasst. Die Satzung soll dazu beitragen, den dörflichen Charakter des Höhendorfes zu erhalten und unter anderem den Bau mehrgeschossige Gebäude zu verhindern.

Der Ausschuss musste allerdings erkennen, dass die Zahl der Vollgeschosse und das Bauvolumen nicht im Rahmen einer Gestaltungssatzung geregelt werden können, sondern nur durch einen entsprechenden Bebauungsplan.

Der Beschluss wurde vertagt und die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, ob zum Erhalt der dörflichen Bebauung die Vorgaben aus dem Denkmalschutzbereich genutzt werden können.

(inbo)
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