Einzelfallprüfung erfoderlich Urne ohne Genehmigung umgebettet?

Leichlingen · Möglicherweise ist es bei der Einrichtung der neuen Urnen-Nischen zu einer Unregelmäßigkeit gekommen.

 Urnen können in solchen Kolumbarien bestattet werden.

Urnen können in solchen Kolumbarien bestattet werden.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Ausführlich hat die Stadt in den vergangenen Monaten über ihre Innovationen rund um die kommunalen Friedhöfe am Kellerhansberg und in Witzhelden informiert – von der Neugestaltung der Wege und Grabfelder über die Digitalisierung bis hin zu den neuen Kolumbarien. Bei der Einrichtung der Urnen-Nischen ist es im Zuge der Neugestaltung allerdings möglicherweise zu einer Unregelmäßigkeit gekommen, die bis zur strafbaren Störung der Totenruhe reichen könnte.

Nach Informationen unserer Redaktion wurde eine Urne in ein Kolumbarium umgebettet, die bereits auf einem städtischen Friedhof beigesetzt war. Eine offizielle Genehmigung durch das zuständige Leichlinger Ordnungsamt hat es dafür wohl nicht gegeben. Paragraph 168 des Strafgesetzbuches sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für den vor, der „unbefugt […] die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt […].“

Die Stadt Leichlingen werde aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei konkrete Aussagen zum Thema Kolumbarium machen, erklärte Stadtsprecherin Ute Gerhards auf Anfrage unserer Redaktion. Sie deutete allerdings an, dass es sich nach Auffassung der Verwaltung nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln könnte, falls die Urne ihren Standort unabgestimmt gewechselt hätte. Wie sie mit einer möglichen Straftat durch eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer umgehen würde, lässt die Stadt offen.

Die Urne weckt derweil Interesse: Friedhofsbesucher haben nach Information unserer Redaktion bereits Anfragen an die Stadt gestellt, die Urnen auch ihrer Angehöriger in ein Kolumbarium umbetten zu dürfen. „Seit 2017 wurden im Ordnungsamt insgesamt fünf Anträge auf Umbettungen gestellt, die alle abgelehnt werden mussten“, berichtete Gerhards. Jeder Antrag auf Umbettung müsse von der Ordnungsbehörde im Einzelfall geprüft werden. Die unantastbare Würde des Menschen wirke auch über den Tod hinaus und schließe somit die Totenruhe ein. Die Genehmigung für eine Umbettung dürfe daher nur bei Vorliegen eines so wichtigen Grundes, bei dem die Achtung der Totenruhe zurückzutreten habe, erteilt werden.

Auch in der Nachbarstadt Mettmann geht das nach Auskunft einer städtischen Mitarbeiterin nur bei speziellen Gründen und sehr intensiver Einzelfallprüfung. „Wir haben dabei immer auch den wahrscheinlichen Wunsch des Toten im Kopf“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Ob und wie dieser bei der in Leichlingen umgebetteten Urne ermittelt wurde, ist derzeit nicht bekannt.

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