Leichlingen Überfall: Fahrer aus Haft entlassen

Leichlingen · Eine direkte Beteiligung an dem Überfall auf zwei Rentner in Dierath ist dem 25-Jährigen bislang nicht nachzuweisen.

 Die Männer überfielen das Ehepaar am 23. Juni 2016.

Die Männer überfielen das Ehepaar am 23. Juni 2016.

Foto: Miserius (Archiv)

Den Augenblick gestern um 14.14 Uhr dürfte der 25-Jährige, der auf der Anklagebank im Saal 27 des Kölner Landgerichts saß, so schnell nicht vergessen. Die 18. Große Strafkammer unterbrach die Sitzung für wenige Minuten, um anschließend zu verkünden: Der Haftbefehl wird ausgesetzt.

Im Laufe der bislang zweitägigen Verhandlung zeichnet sich schon ein eher mildes Urteil ab. Eine Beteiligung an dem Raubüberfall an dem Rentner-Ehepaar in Dierath am 23. Juni vergangenen Jahres war dem Mann nur indirekt nachzuweisen. Er wusste zwar, dass er seine Kumpels zu etwas fahren sollte, was widerrechtlich war. Dass er aber hätte wissen können, dass der Einbruch so eskalierte und die Form eines schweren Raubüberfalls und Menschenraubs annahm, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Zuletzt hörte sich das Gericht die Schilderung der Kriminalpolizistin an, die den Fahrer nach seiner späten Verhaftung im Februar 2017 vernommen hatte. Doch auch da hatte er keine anderen Angaben gemacht. Folglich sah es das Gericht bei derzeitigem Erkenntnisstand als "nicht verhältnismäßig an", den Angeklagten weiter in Haft zu behalten.

Das Urteil ist damit noch nicht gesprochen, das wird am Dienstag erwartet. Zu diesem Termin muss der gelernte Einzelhandelskaufmann noch einmal vor Gericht erscheinen. Ein vollkommener Freispruch dürfte für ihn zwar kaum in Frage kommen, aber einige Monate einer zu erwartenden Strafe hat er bereits als Untersuchungshäftling abgesessen. Eine Fluchtgefahr besteht nach Einschätzung der Richter nicht.

Wie ging's gestern weiter? Der Vater saß im Zuschauerraum, ihm kamen die Tränen. Mit ihm verließ der Sohn das mächtige Gerichtsgebäude. Der Angeklagte hätte auch noch einmal in die Justizvollzugsanstalt gebracht werden können, um dort seine persönlichen Sachen abzuholen. Das wollte er aber nicht mehr - ein Zeichen dafür, wie sehr ihn die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung belastet hatte.

Am Vormittag wurde die Richterin aus dem ersten Prozess noch als Zeugin gehört. Sie fasste die im März und April von ihr geführte neuntägige Gerichtsverhandlung zusammen. Erneut wurde deutlich, wie brutal die fünf von ihr verurteilten Männer vorgegangen waren, warum die teilweise sehr hohen Strafen bis zu zehn Jahren angemessen sind. Die von der Richterin damals verkündeten Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie wurden dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt.

(sg-)
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