Unfallkommission muss entscheiden Neue Chance für die Leichlinger Platane?

Leichlingen · Der Baum ist mit juristischen Mitteln nicht mehr zu retten, teilt der BUND mit. Die Unfallkommission will sich noch einmal mit dem Thema befassen.

 Darf sie stehenbleiben oder muss sie gefällt werden? Um die Platane an der Neuenkircher Straße vor dem Rathaus wird erbittert gestritten.

Darf sie stehenbleiben oder muss sie gefällt werden? Um die Platane an der Neuenkircher Straße vor dem Rathaus wird erbittert gestritten.

Foto: Miserius, Uwe (umi)/Koop

Gibt es neue Hoffnung für die Platane vor dem Leichlinger Rathaus? Es scheint zumindest so. Denn am Donnerstag teilte die Verwaltung mit, dass sich die Unfallkommission im Rheinisch-Bergischen Kreis noch einmal mit der Angelegenheit „Platane“ befassen wird. Wann genau, steht allerdings noch nicht fest.

Anfang der Woche hatten sich noch die Mitglieder des BUND in Leichlingen enttäuscht zu Wort gemeldet. Denn vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht haben sie jeweils eine Niederlage erlitten beim Kampf um die Platane. Diese soll gefällt werden, um den Unfallschwerpunkt am Fußgängerweg an der Neukirchener Straße vor dem Rathaus zu entschärfen. Das hatte die Unfallkommission des Kreises beschlossen.

Dass dieser Bedarf überhaupt noch besteht, bestreitet der BUND. Denn seit im Juli 2018 an der Stelle Tempo-30-Schilder aufgestellt wurden, lasse sich keine Fußgängergefährdung mehr nachweisen. „Sollte sich dieser Trend bis Juli 2019 weiter fortsetzen, bitten wir schon heute Bürgermeister Steffes, eine neue Bewertung durch die Polizei und Unfallkommission zu beantragen und vornehmen zu lassen“, heißt es in einem Offenen Brief des BUND. Denn so könnte der Überweg aus der Liste der Unfallschwerpunkte herausgenommen werden.

Diesem Wunsch des BUND ist Bürgermeister Frank Steffes zuvorgekommen. Nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes am 11. März bekannt wurde, hatte er sich mit der Unfallkommission in Verbindung gesetzt und um eine neue Beurteilung der Situation gebeten. Seine Argumentation deckte sich mit der des BUND. Denn seit die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Kraft sind, habe es keine Unfälle mehr gegeben, auch nicht in der „dunklen Jahreszeit“. Dem hat die Unfallkommission jetzt zugestimmt.

Was den BUND besonders verärgert ist, dass das Oberverwaltungsgericht die Umweltschützer in der Sache gar nicht gehört habe. Vielmehr hätten die Gerichte dem BUND das Recht abgesprochen, juristisch gegen die Abholzung vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Oktober in erster Instanz entschieden und den BUND-Antrag gegen die Fällung des Baumes und gegen die Beseitigung der Hecke abgelehnt. In der Begründung hieß es, dass weder der Baum, noch die Hecke geschützte Objekte im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes sind. Die Verwaltung sei nur ausführende Behörde und habe die einstimmige Entscheidung der Unfallkommission auszuführen.

BUND und Stadt werden jetzt abwarten müssen, wann die Unfallkommission sich um die Angelegenheit „Platane“ kümmert – und auch darauf, wie die Entscheidung ausfällt. Denn wie das Gericht in seinem Beschluss betont, ist der Beschluss der Unfallkommission des Kreises für die Stadt bindend und muss umgesetzt werden.

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