Leichlingen Streit um die Wertstoff-Entsorgung ist voll entbrannt

Leichlingen · Die Bundes- und Landespolitiker aus dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis bekommen in diesen Tagen Post. Es ist jedoch keine freundliche Weihnachtskarte, sondern eine geharnischte Stellungnahme des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands (BAV), der auch in Leichlingen die Müllentsorgung organisiert.

Die Festtagslaune verdorben hat den Entsorgern das neue Wertstoffgesetz, dessen Arbeitsentwurf das Bundesumweltministerium vor kurzem vorgelegt hat. Es klingt zunächst nach Vorteilen für den Kunden, denn auch so genannte stoffgleiche Produkte, wie etwa die Bratpfanne oder das Bobbycar können künftig in den Gelben Sack gesteckt werden.

Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen nach Willen des Ministeriums aber künftig vollständig den dualen Systembetreibern, die die Verpackungsentsorgung organisieren, übertragen werden - also der Privatwirtschaft. Die Kommunen erhalten lediglich einige wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Und das sorgt für massiven Ärger, den auch Kunden spüren könnten.

"Der Gesetzentwurf stärkt mit den dualen Systemen ein intransparentes und ineffizientes System, das im letzten Jahr kurz vor dem Kollaps stand und bei Kunststoffen nur eine magere Recyclingquote von 20 Prozent erreicht", kritisiert denn auch die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche.

BAV-Geschäftsführerin Monika Lichtinghagen-Wirths soll nun die Bundestags- und Landtagsabgeordneten des Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreises sowie die Sprecher der jeweiligen politischen Fraktionen im Hinblick auf die anstehenden Beratungen und Entscheidungen im Bundesrat informieren.

Als Hauptkritikpunkte werden genannt:

- Mindestens eine halbe Million Tonnen Wertstoffe im Jahr werden den Kommunen entzogen.

- Die Kommunen werden entgegen den politischen Zusagen nicht in den Stand gesetzt, den Systemen Vorgaben im Interesse der Bürger, zu machen, wie etwa mehr Abholtermine oder die Nutzung von Unterflursystemen.

- Der Gesetzentwurf räumt den Systembetreibern zudem einen Herausgabeanspruch für Papierverpackungen gegenüber den Kommunen ein.

- Die Systembetreiber werden - anders als die Kommunen - nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterworfen. Da drohen Tarif-Auseinandersetzungen.

- Den Kommunen wird im Streitfall der direkte Zugang zu den Verwaltungsgerichten abgeschnitten. Stattdessen werden sie an eine Schiedsstelle verwiesen, die laut BAV "von der Herstellerseite beherrscht wird".

(RP)
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