Leichlingen Stadtpark: CDU gräbt juristische Frage wieder aus

Leichlingen · Zur heutigen Ratssitzung stellt die CDU Leichlingen den Antrag, eine Bürgerfragung zur Stadtpark-/Innenstadtentwicklung anzuberaumen.

Zunächst solle mit den ehemaligen Eigentümern der Grundstücke des Neuen Stadtparks juristisch geklärt werden, ob der Neue Stadtpark trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Erben Cremer überhaupt bebaut werden könne: Dies fordert CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Wagner. Er argumentiert weiter: "Sollte diese Frage im Vorfeld nicht rechtlich eindeutig geklärt werden können, so macht es keinen Sinn, eine kostenträchtige Bürgerbefragung durchzuführen.

" Zur Erinnerung: Es gibt eine Klausel in dem Kaufvertrag des Stadtparks. Darin wurde vor rund 50 Jahren eine gewerbliche Nutzung der Grünanlage ausgeschlossen. Die Stadtverwaltung hatte diese als unwirksam erachtet und dazu ein Rechtsgutachten bestellt, das ihre Auffassung bestätigte. Die CDU bezieht sich in ihrem Antrag aber auf die Zeit vor diesem Rechtsgutachten und gräbt die längst beantwortete juristische Frage wieder aus.

(gt)
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