Leichlingen Stadt klagt gegen das Gesetz zur Gemeindefinanzierung

Leichlingen · Gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz wird sich Leichlingen auch in diesem Jahr erneut auf juristischem Wege zur Wehr setzen: Das kündigte Stadtkämmerer Horst Wende gestern im Haupt- und Finanzausschuss an.

Verfassungsbeschwerde habe die Blütenstadt bereits mit 67 weiteren Gemeinden für die Jahre 2012 und 2013 gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz eingelegt, erinnerte Wende. Und dasselbe Prozedere werde auch für dieses Jahr fortgesetzt. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln sei dazu bereits Klage erhoben worden. Und darüber hinaus laufe die Verfassungsbeschwerde weiter.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wurde erlassen, um einen kommunalen Finanzausgleich zu ermöglichen. Allerdings erhalten kleinere Mittelstädte wie Leichlingen danach weniger bis zu kaum noch Schlüsselzuweisungen vom Land, die aber größeren und Großstädten zufließen. "Wir sind der festen Überzeugung, dass Leichlingen benachteiligt wird", betonte der Stadtkämmerer gestern. Die Schlüsselzuweisungen seien bereits von vier Millionen Euro auf 2,8 reduziert worden und sollten für 2014 auf 2,7 Millionen noch weiter abgesenkt werden. Leichlingen habe zwar durch den Zensus nachweisen können, dass es seine Einwohnerzahlen im Gegensatz zu vielen anderen Städten konstant halte und dadurch noch einmal eine Million Euro an Schlüsselzuweisungen erhalten können.

Aber es gebe bereits Städte, die gar nichts erhielten, gab Wende zu bedenken. Letztlich könne das Gemeindefinanzierungsgesetz dazu führen, dass ein ohnehin schon defizitärer Haushalt noch weiter belastet werden müsse, um den Haushalt größerer Städte aufzufüllen. Dies könne nicht angehen, und deshalb ziehe Leichlingen gegen das Gesetz auch weiter vor Gericht.

(RP)
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