Leichlingen Hüttebräucker: Busse fahren vorerst weiter

Für die Fahrgäste der Linien 251, 253, und 254 ändert sich trotz Insolvenzantrag nichts. Die Gehälter der elf Mitarbeiter sind über die Arbeitsagentur bis mindestens Ende März gesichert.

 Rainer Hüttebräucker ist einer der beiden Geschäftsführer.

Rainer Hüttebräucker ist einer der beiden Geschäftsführer.

Foto: Uwe Miserius/Miserius, Uwe (umi)

Die Gespräche zur Zukunft des Leichlinger Familienunternehmens Hüttebräucker dauerten bis spät in den Nachmittag; am Ende stand für die traditionsreiche Busfirma ein erster Zwischenerfolg.

Nach einem intensiven Gesprächsmarathon verließen Rainer und Udo Hüttebräucker jedenfalls verhalten optimistisch die Räume der Kölner Bezirksregierung. Am Ende stand die Botschaft: Trotz Insolvenzantrag „läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter“. Das teilte auf Anfrage der zuständige vorläufige Insolvenzverwalter Marco Kuhlmann mit, der am Mittwoch mit den beiden Firmemchefs über die Zukunft der Verkehrsberiebe Hüttebräucker verhandelte.

Das traditionsreiche Familienunternehmen hatte am 23. Januar beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der laufende Betrieb ist davon vorerst allerdings nicht betroffen. Die Linien 251, 253, und 254 fahren im VRS im gewohnten Takt weiter. Außerdem seien alle Betroffenen über das Verfahren informiert worden. Elf Mitarbeiter sind betroffen. Klar ist, dass das Unternehmen drei Monate weitergeführt werden kann. Wie die Zukunft der Angestellten danach aussieht, darüber wird bis Anfang April entschieden. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über die Bundesagentur für Arbeit bis mindestens Ende März dieses Jahres gesichert.

Der Kölner Anwalt betont die Notwendigkeit, „die dringlichsten operativen Probleme zu lösen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können“. Für Kuhlmann steht im Vordergrund, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Firma Hüttebräucker gegenüber den Kunden zu erhalten und alles dafür zu tun, den Linienbetrieb in der gewohnten Qualität sicherzustellen. Hierzu wurde bereits Einvernehmen auch mit den Aufgabenträgern, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Leverkusen erzielt.

Als Ursache für die Insolvenzantragstellung nennt Kuhlmann eine gerichtliche Entscheidung, aufgrund derer das Unternehmen Hüttebräucker erheblich geringere Anteile aus der Verteilung von Einnahmen durch den Verkehrsverbund VRS zugewiesen bekommt.

Laut Brancheninformationsdienst „Bus & Bahn“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Januar „die vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) praktizierte Methodik der Verkehrserhebung bestätigt. „Sie bildet seit 2009 die Grundlage der Jahresrechnung und Einnahmeaufteilung, aus der sich für die privaten Anbieter im VRS erhebliche Abweichungen nach unten ergaben“, heißt es bei „Bus & Bahn“.

Könnte heißen: Für die Buslinien, die Hüttebräucker und andere Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mit ihren Fahrzeugen für den VRS bedient hat, ist wohl zu viel Geld geflossen, was nun zurückgezahlt werden muss und das Leichlinger Unternehmen in finanzielle Schieflage bringt. Weiter heißt es vom BGH: „Die Entscheidung wirkt nicht nur rückwärts, sondern auch in die Zukunft.“

 Die Linien, die vom Busunternehmen Hüttebräucker bedient werden, fahren erstmal unverändert weiter, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit.

Die Linien, die vom Busunternehmen Hüttebräucker bedient werden, fahren erstmal unverändert weiter, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit.

Foto: Bernd Bussang

Hierdurch sei eine, bereits durch die geringen Fahrpreisanpassungen in der Vergangenheit entstandene Lage noch „weiter verschärft“ worden, führt der Anwalt weiter aus. Von der Geschäftsführung Hüttebräuckers heißt es: „Unser Ziel ist es weiterhin, den Geschäftsbetrieb mit geeigneten Maßnahmen nachhaltig zu sanieren.“

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