Leichlingen Stadt erwägt Klage gegen Gasleitung

Leichlingen · Die Stadt Leichlingen erwägt eine Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen die geplante Gashochdruckleitung: Das teilte Stadtkämmerer Horst Wende auf Nachfrage mit. Die Gas-Pipeline soll von Dormagen nach Bergisch Gladbach verlaufen und Teile von Leichlingen berühren. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Hochdruck-Gasleitung ist zwar vom 17. Dezember 2013 bis 9. Januar 2014 öffentlich ausgelegt worden. Es hat aber nach Kenntnis der Stadtverwaltung keine Einwände von Bürger- oder sonstiger Seite gegen die Gasleitung gegeben.

 Die geplante Trasse der NETG-Gasleitung führt in einem Teilbereich auch durch Leichlingen. Sollten die Bedenken der Stadt in dem Verlauf nicht berücksichtig worden sein, dann will Leichlingen gegen die Gaspipeline klagen.

Die geplante Trasse der NETG-Gasleitung führt in einem Teilbereich auch durch Leichlingen. Sollten die Bedenken der Stadt in dem Verlauf nicht berücksichtig worden sein, dann will Leichlingen gegen die Gaspipeline klagen.

Foto: Stadt

Damit ist auch die mögliche Klagefrist für Bürger abgelaufen. Allerdings kann die Stadt noch bis zum 9. Februar beim OVG Klage führen, wobei sie sich anwaltlich vertreten lassen und zuvor einen politischen Beschluss einholen muss. Dies soll in einer Sondersitzung noch vor dem regulären Sitzungstermin des Bauausschusses am 10. Februar geschehen. Grundlage für eine mögliche Klage soll ein acht Einwände umfassender Katalog sein, den der Rat der Stadt Leichlingen bereits 2005 an die Bezirksregierung geschickt hatte: Daran erinnert Wende jetzt und hat eine Prüfung im städtischen Bauamt veranlasst, ob diese Bedenken bei der aktuellen Planung der Gasleitung berücksichtigt worden sind. Sollte auch nur einem der acht Punkte in der Planung nicht entsprochen werden, dann kann sich die Politik in der Sondersitzung für eine Klage vor dem OVG entscheiden. Zu der geplanten Erdgas-Hochdruckleitung hat die Stadt Leichlingen folgende Bedenken und Anliegen an die Bezirksregierung übermittelt:

1) Die Trasse der Gasleitung soll in den Wirtschaftsweg Rothenberg, nördlich der Bahntrasse und der ehemaligen L 288 verlegt werden, um ausreichend Abstand von der dortigen Wohnbebauung zu gewährleisten. 2. Die Gasleitung soll auf keinen Fall parallel zu dem Bachlauf in Rothenberg und nicht zu dicht an das Haus Nr. 83 herangeführt werden. 3. Das südlich des Hauses Rothenberg 83 gelegene Feld soll für den Verlauf der Gasleitung genutzt werden. 4. Leichlingen lehnt den geplanten Leitungsverlauf südlich des Hülserhofes wegen des dortigen Naturschutzgebietes ab. 5. Die Lage der Durchpressung der Gasleitung unter der Bahnlinie Köln-Wuppertal soll mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

6. Auf eine Einhaltung von Arbeitsbreiten von maximal 15 bis 20 Metern für die Gasleitung legt Leichlingen Wert. 7. Die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde sollen zur Wupperquerung und zur Querung der Gasleitung durch das Naturschutzgebiet Balkener Feld gehört werden.

8. Um die Eingriffe in die Naturschutzgebiete Southerberg und südlich Rothenberg so gering wie möglich zu halten, regt die Stadt Leichlingen eine Änderung der Leitungstrasse an. Bedenken hat auch der städtische Abwasserbetrieb gegen die NETG-Leitung vorgebracht: Befürchtet werden Schäden, die während der Bauarbeiten der Gasleitung an den Wasserkanälen entstehen könnten.

Die Nachbarstadt Leverkusen geht für sich allerdings davon aus, dass die Klagefrist bereits am 17. Januar abgelaufen war. Nach Mitteilung der Bezirksregierung gilt die Frist bis 9. Februar nur für diejenigen, die den Beschluss zum Planfeststellungsverfahren nicht vorab zugestellt bekommen haben.

(RP)
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