Tipps der Verbraucherzentrale So hoch ist die Entlastung durch die Strompreisbremse

Rhein-Berg · Die Verbraucherzentrale für Rhein-Berg gibt wichtige Informationen in der Energiekrise. Stromanbieter müssen ihren Kunden bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen.

Hohe Strompreise belasten aktuell viele Haushalte massiv.

Hohe Strompreise belasten aktuell viele Haushalte massiv.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Millionen Menschen sorgen sich aktuell, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. Mit dem interaktiven Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Brigitte Becker, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar“, sagt Becker. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben.

Energieanbieter müssen Verbrauchern bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und monatlicher Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme.

Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann:

Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.

Grundpreis ermitteln Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben, auf der Rechnung oder sie fragen ihren Energieanbieter.

Jahresverbrauchsprognose

Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für Entlastung und Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit Ferraris- oder digitalem Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei dem, der ein intelligentes Mess-System hat, wird der Verbrauch 2021 zugrundegelegt.

Was tun, wenn eine Stromsperre droht?

Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können Ratenzahlungen eine Lösung sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe bieten sich auch Stundungen an. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Sperre sind Versorger verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.


Weitere Infos und Links

www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669, www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436, www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061

(inbo)
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