Hochwasserkatastrophe in Leichlingen Beratungen zur Fluthilfe wieder im Rathaus

Leichlingen · Zuletzt gab es nur telefonisch Informationen dazu, wie sich Flut-Betroffene beim Land NRW einen Teil der Schäden erstatten lassen können. Nun stehen wieder vor Ort Fachleute beim Ausfüllen der Anträge zur Seite.

 Das Hochwasser im Juli 2021 richtete in Leichlingen zahlreiche Schäden an Häusern und Wohnungseinrichtungen an.

Das Hochwasser im Juli 2021 richtete in Leichlingen zahlreiche Schäden an Häusern und Wohnungseinrichtungen an.

Foto: RP/Susanne Genath (sug)

Opfer der Hochwasserkatastrophe vom Juli haben immer noch die Möglichkeit, für ihre erlittenen Schäden eine Wiederaufbauhilfe beim Land zu beantragen. Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Betroffene bei der Antragstellung jetzt wieder durch Beratungen im Leichlinger Rathaus. Zuletzt gab es dieses Angebot ausschließlich telefonisch.

Die Beratungen erfolgen bis zum 14. Januar 2022 täglich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros, vom 17. bis zum 28. Januar montags, mittwochs und freitags zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Das Bürgerbüro (Am Büscherhof 1) ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet, montags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.30 Uhr.

Interessenten müssen vorher einen Termin vereinbaren: telefonisch unter 02175 992 176, per E-Mail an aufbauhilfe@leichlingen.de oder online über die städtische Internetseite (www.leichlingen.de).

Betroffene können sich aber auch weiterhin telefonisch beim Kreis beraten lassen: Telefon 02202 134000 oder per E-Mail an aufbauhilfe@rbk-online.de. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises: https://www.rbk-direkt.de/soforthilfe-starkregen.aspx

Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen 12,3 Milliarden Euro für Betroffene der Flutkatastrophe zur Verfügung. Das Geld dient dem Wiederaufbau. Privathaushalte, Unternehmen und Betriebe für die Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen können Förderanträge stellen. Gewerbebetriebe, Angehörige der freien Berufe und Selbständige werden von der für sie zuständigen berufsständischen Körperschaft (beispielsweise der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Rechtsanwaltskammer oder der kassenärztliche Vereinigung) bei der Antragsstellung zur Wiederaufbauhilfe beraten.

(sug)
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