Leichlingen Rothenberger klagen beim OVG gegen Gasleitung

Leichlingen · Zwei Ehepaare aus Leichlingen haben jetzt gegen die geplante Hochdruck-Erdgaspipeline, die auch durch ihr Wohngebiet Rothenberg führen soll, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage eingereicht.

Das bestätigte der Sprecher des OVG Münster, Dr. Ulrich Lau, gestern auf Nachfrage der RP. Neben diesen beiden Klagen sei eine weitere von einer Privatperson aus Leverkusen eingegangen. Somit sind jetzt sechs Klagen gegen die Gasleitung, alle aus Leverkusen und Leichlingen, beim OVG anhängig.

Die Bürgerinitiative Rothenberg explosiv hat nach eigenen Angaben fristgerecht gegen diese Gasleitung Klage eingereicht. Ob es sich allerdings bei der Klage der beiden Ehepaare aus Leichlingen um Mitglieder der Bürgerinitiative handelt, konnte der OVG-Sprecher schon aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Auch stellt sich die Frage der Klagefrist, die regulär am 10. Februar ablief. Der OVG-Richter konnte gestern nicht sagen, ob die Leichlinger fristgerecht geklagt haben. Dies sei nur durch Akteneinsicht möglich.

Die Akten des OVG seien aber aus Leverkusen angefordert worden und deshalb zur Zeit in Münster nicht vorhanden. Ob die Klage auch angenommen und der Prozess gegen die Gasleitung eröffnet wird, hängt nicht nur von der bis zum 10. Februar gesetzten Frist ab. Klage führen können zudem nur diejenigen, die auch vor neun Jahren im Planfeststellungsverfahren für die Gasleitung bereits Einsprüche schriftlich geltend gemacht haben.

Dies will allerdings der Opladener Rechtsanwalt Peter Mauel, der die beiden Ehepaare aus Leichlingen vertritt, so nicht stehen lassen. Schließlich seien die Häuser teilweise erst nach dem Aufstellungsverfahren gebaut worden. Man könne aber aus seiner Sicht die Bürger nicht dafür verantwortlich machen, dass sie etwas wissen müssten, das sie niemals zuvor hatten erfahren können. Auch sei nicht davon auszugehen, dass bei einem so langen Verfahren von einer Stadt der absolute Stillstand bei der Erteilung von Baugenehmigungen und bei der Planung von Siedlungsgebieten verlangt werden könne, meint der Jurist. Möglicherweise sei sogar europäisches Recht bei der Beurteilung dieses Falles der Gaspipeline einzubeziehen, der sich jetzt bereits bei der ersten Prüfung der Klage als außerordentlich komplex darstelle. Ein weiterer Aspekt sei die Tatsache, dass es sich bei dem geplanten Projekt nicht um eine einfache Gasleitung, sondern um eine mit sehr hohem Druck und entsprechenden Gefährdungspotenzial handeln werde, gibt Mauel zu bedenken.

(RP)
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