Nach Urteil hofft Stadt auf Ende des Disputs Rechtsstreit zum Stockberg: Landgericht weist Klage ab

Leichlingen · Der jahrelange Disput zwischen der Stadt und Unternehmer Marseille endete für die Stadt positiv. Steffes: „Ich hoffe, dass mit dieser Gerichtsentscheidung die jahrelange Auseinandersetzung um das Stockberg-Gelände beendet werden kann.“

 Der Streit um das Areal am Stockberg endete mit einer Klage. Das Kölner Landgericht hat nun entschieden. 

Der Streit um das Areal am Stockberg endete mit einer Klage. Das Kölner Landgericht hat nun entschieden. 

Foto: Uwe Miserius/UWe Miserius

Das Urteil des Landgerichtes Köln in dem Rechtsstreit „Marseille gegen Stadt Leichlingen“ ist jetzt bei der Verwaltung eingegangen. Und fällt für die Stadt positiv aus: Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Darum ging es: Reinhold Marseille, Chef der Firma Marseille Kunststoffe, hatte 2019 die Stadt auf Schadenersatz in Höhe von 537.415,95 Euro verklagt. Der Ausgangspunkt zu dem Ganzen liegt vier Jahre zurück. 2016 hatte der Stadtrat entschieden, einen Bebauungsplan für ein kleinteiliges Gewerbegebiet Am Stockberg aufzustellen und mit Hilfe einer Veränderungssperre die geplante Ansiedlung eines Naturstein-Großhändlers auf dem Gelände von Marseilles Firma zu verhindern. Unternehmer Marseille hatte Politik und Stadt vorgeworfen, es seien unwahre Angaben und Ankündigungen gemacht worden, um die Rats-Mehrheit zu erreichen. Er konstatierte, dass die Entscheidung der Politik großen wirtschaftlichen Schaden für ihn zur Folge habe. Anfang 2019 schickte der Leichlinger Unternehmer der Stadt einen gerichtlichen Mahnbescheid zunächst über 400.000 Euro. In der Folge kam es zu eben jener Klage, die das Gericht in Köln nun abwies.

Stadtchef Frank Steffes äußerte in einer ersten Reaktion am Dienstag: „Als Bürgermeister der Stadt Leichlingen begrüße ich, dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Das Gericht hat festgestellt, dass durch den Beschluss einer Veränderungssperre für das Stockberg-Gelände kein Amtsmissbrauch durch die Stadt Leichlingen begangen wurde.“ Er erläutert weiter: „Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich auch nicht aus einer rechtswidrigen Amtshandlung. In diesem Zusammenhang weist das Gericht auch darauf hin, dass das Grundstück trotz der beschlossenen Veränderungssperre hätte verkauft werden können.“ Die Richter in Köln hätten keine Entscheidung von Rat und Stadtverwaltung beanstandet. Steffes: „Ich hoffe, dass mit dieser Gerichtsentscheidung die jahrelange Auseinandersetzung um das Stockberg-Gelände beendet werden kann.“

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