Neue Lockerungen für Leichlingen Bäder dürfen wieder öffnen

Leichlingen · Ab Montag, 31. Mai, sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Öffnungsschritte der Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes gültig. So ist etwa die Öffnung von Bädern, Saunen und Indoorspielplätzen mit negativen Tests und Personenbegrenzung erlaubt. Das Freibad öffnet am 5. Juni. Das Hallenbad bleibt wegen eines technischen Defekts geschlossen.

 Bald wieder schwimmen? Die Erlaubnis wäre jetzt da. Das Freibad öffnet am 5. Juni. Das Hallenbad bleibt wegen eines technischen Defekts geschlossen.

Bald wieder schwimmen? Die Erlaubnis wäre jetzt da. Das Freibad öffnet am 5. Juni. Das Hallenbad bleibt wegen eines technischen Defekts geschlossen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Am Samstag lag die 7-Tages-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen Kreises laut dem Robert Koch-Institut (RKI) zum fünften Mal in Folge unter dem Wert von 50. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die dauerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 für den Rheinisch-Bergischen Kreis offiziell festgestellt. Die Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte werden auf der Homepage des MAGS tagesgenau bekanntgegeben: https://www.mags.nrw/.

Ab Montag, 31. Mai, sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Öffnungsschritte der Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes gültig. So ist etwa die Öffnung von  Bädern, Saunen und Indoorspielplätzen mit negativen Tests und Personenbegrenzung erlaubt. .Die Verordnung legt Öffnungsschritte in drei Stufen fest. Dieser Dreistufenplan ist in einer übersichtlichen Tabelle auf der Website des Gesundheits-Ministeriums dargestellt. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt also ab Montag, 31. Mai 2021 um 0 Uhr das in folgender Tabelle unter Stufe 2 Aufgeführte: https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020

Eine Tabelle mit hilfreichen Ergänzungen („Test nötig – ja oder nein?“) zu den aktuell bestehenden Testverpflichtungen in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx veröffentlicht.

Am Mittwoch sind für den Kreis zudem weitere Öffnungsschritte möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz bis dahin stabil unter 35 bleibt. Dann gilt die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung, und es sind für einige Bereiche weitere Lockerungen möglich. Auch diese Öffnungsschritte (Stufe 1) sind in der Tabelle des Landes NRW übersichtlich aufgeführt.

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