Streit nach Flutschaden in Leichlingen Therapiepraxis verklagt die Stadt

Leichlingen · Die Bädergesellschaft will die Therapieburg am Hallenbad nach der Flut nicht mehr sanieren. Nun klärt ein Gericht, ob der Mietvertrag noch gilt.

 Die LBB hat Praxisinhaber Lars Burgwinkel informiert, dass sie seinen noch bis 2035 laufenden Mietvertrag durch den Totalschaden des Hallenbades für beendet hält. Der geht nun gerichtlich dagegen vor.

Die LBB hat Praxisinhaber Lars Burgwinkel informiert, dass sie seinen noch bis 2035 laufenden Mietvertrag durch den Totalschaden des Hallenbades für beendet hält. Der geht nun gerichtlich dagegen vor.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

 In Leichlingens altem Hallenbad wird niemand mehr schwimmen: Es hat bei der Hochwasserkatastrophe im Juli massiven Schaden genommen — so großen, dass ein von der Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft (LBB) beauftragtes Gutachten zu dem Schluss  kam: „Das alte Blütenbad ist ein Totalschaden und nicht mehr mit vertretbarem Aufwand zu sanieren.“