Leichlingen Mordprozess: Der Angeklagte spricht

Leichlingen · Der 74-jährige Ehemann kann sich an Gartenarbeiten erinnern, wie er aussagt. Er habe seine Frau dann blutend im Keller vorgefunden. Nun sollen Zeugen zu den familiären Verhältnissen mehr Klarheit ins Geschehen bringen.

Die Verteidigung geht jetzt in die Offensive in dem Prozess vor der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, das den Mordvorwurf gegen einen 74-jährigen Leichlinger verhandelt. Er soll seine 57-jährige Frau im Oktober vergangenen Jahres mit einem Feuerlöscher getötet haben. Seit gestern sagt nun doch der Angeklagte aus. Damit müssen die Gutachter mit ihren Darlegungen mindestens bis kommenden Montag warten.

Vor allem die Aussagen des Rechtsmediziners werden mit Spannung erwartet, der erklären will, warum es sich nicht nur um einen "einfachen" Treppensturz mit Todesfolge gehandelt haben kann. Der Angeklagte schilderte gestern praktisch den gesamten Verhandlungstag lang das Geschehen an jenem Oktobertag, an dem seine Frau mit großer Wahrscheinlichkeit nach einer vorsätzlich vorgenommenen Kopfverletzung zu Tode gekommen ist.

Nach dem Frühstück gegen 9 Uhr sei er in den Garten gegangen. Dabei habe er an einem Revisionsschacht eines Brunnens gearbeitet. Er habe anschließend mit seiner Frau zu der schwerkranken Schwiegermutter nach Langenfeld fahren wollen und anschließend noch in einen Baumarkt, sagte der Angeklagte.

Als er nach etwa knapp einer Stunde zurück ins Haus gekommen sei, um im Keller nachzusehen, ob er dort eine Silikon-Kartusche finden könne, habe er seine Frau kopfüber nach vorne liegend am Ende der Kellertreppe in einer großen Blutlache gefunden. Er sei dann direkt zu seiner Frau nach unten gegangen, habe sie am Bademantel mit der linken Hand im Nackenbereich nach oben gezogen und mit der rechten Hand am Brustbereich heben wollen. Dabei habe er starke Blutungen im Mund- und Nasenbereich entdeckt. Offensichtlich als Folge des Schocks erinnere er sich dann nicht mehr an alle Einzelheiten, sagte der 74-Jährige. Er wisse aber noch, dass er eine am Telefon angebrachte SOS-Taste gedrückt habe. Als diese nicht funktionierte, habe er die 112 gewählt. Sein Anruf wurde von der Leitstelle aufgenommen und im Gerichtsprozess abgespielt. Im hausflur hatte der Angeklagte dann auf die Rettungskräfte gewartet. Er wusste noch, dass er selbst die regelmäßig zu Nacht verschlossene Tür nicht mit dem Schlüssel habe öffnen müssen. Ob die Tür bereits auf war oder ob er sie lediglich mit dem Türgriff geöffnet habe, wusste er hingegen nicht mehr.

Die zweite Überraschung am gestrigen Verhandlungstag war ganz zum Schluss die Anregung des Verteidigers, weitere Zeugen zu laden, die vor allem etwas zu den familiären Verhältnissen sagen könnten: Bislang seien nämlich in der Regel nur solche Zeuge aufgetreten, die sich selbst gemeldet hätten.

Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

(RP)
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