Urteil vor Landgericht Hagen Missbrauch der Stieftochter – Haft für Leverkusener

LEVERKUSEN/HAGEN · Zwei Jahre lang soll sich der heute 47-Jährige an dem Mädchen vergangenen haben, das bei dem ersten sexuellen Übergriff elf Jahre alt war. Erst durch einen Namenswechsel wurde der Fall neu aufgerollt.

   Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, sich über Jahre mehrfach an seiner Stieftochter vergangen zu haben. 

Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, sich über Jahre mehrfach an seiner Stieftochter vergangen zu haben. 

Foto: dpa/Britta Pedersen

 Vier Jahre und vier Monate Haft: So lautete das Urteil gegen einen Leverkusener, der sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Hagen zu verantworten hatte. Der Angeklagte befand sich zu Prozessbeginn auf freiem Fuß und war zur eigentlich für den zweiten Verhandlungstag geplanten Urteilsverkündung nicht erschienen. Vermeintliche Krankheiten wurden vom Gericht nicht akzeptiert – dort hatte man daher einen Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen, um den Italiener aus der Haft heraus vorführen zu können. Der legte ein umfassendes Geständnis ab und ersparte dem Opfer so die Zeugenaussage. Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, sich über Jahre mehrfach an seiner Stieftochter vergangen zu haben. Die Taten lagen Jahre zurück, auch deshalb war der Täter auf freiem Fuß geblieben.