Leichlingen Marseille gegen Avea

Leichlingen · Der Streit zwischen dem Leichlinger Unternehmer Marseille und dem Abfallentsorger Avea geht weiter. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht.

 Kampfansage am Wertstoffhof: Fahrer, die sich nicht anstellten, weil sie aus der Gegenrichtung kamen, wurden zeitweise abgedrängt.

Kampfansage am Wertstoffhof: Fahrer, die sich nicht anstellten, weil sie aus der Gegenrichtung kamen, wurden zeitweise abgedrängt.

Foto: Uwe Miserius

"Selbstverständlich haben wir eine Genehmigung für den Betrieb des Wertstoffhofes in Leichlingen". Claus-Dieter Steinmetz, Pressesprecher des Leverkusener Entsorgungsunternehmens Avea, wies gestern entschieden die Vorwürfe des Leichlinger Unternehmers Reinhold Marseille zurück. Der Firmenchef hatte am Montag bezweifelt, dass die Avea den Wertstoffhof in Nachbarschaft seines Firmengeländes am Stockberg ordnungsgemäß betreibe, da die Entsorgungsanlage nicht gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sei. Wegen des großen Kundenandrangs war es vor der Avea-Anlage am Montag zu Verkehrsproblemen gekommen.

"Nicht jede Anlage zur Abfallentsorgung braucht eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz", erklärte Steinmetz auf Anfrage unserer Zeitung. Da auf dem Hof in Leichlingen die gesetzlichen Grenzen zu den zulässigen Abfallmengen nicht überschritten seien, benötige die Avea nur eine baurechtliche Genehmigung nach Baugesetzbuch. "Die wurde uns von der Stadt Leichlingen erteilt", sagte Steinmetz.

Das Gesetz nenne eine Aufnahmekapazität von zehn Tonnen pro Tag oder eine Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen als Obergrenzen, bis zu denen eine Baugenehmigung für den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen ausreiche.

Der Kölner Rechtsanwalt Karl-Joachim Trude, der Reinhold Marseille berät, hatte vor einigen Jahren Einsicht in die Archivakte der Avea genommen. Der Anwalt bezweifelt, dass es mit einer einfachen Baugenehmigung tatsächlich getan ist.

Streit um Genehmigungsverfahren

"Wenn dort auch umweltgefährdende Stoffe und nicht nur Haushaltsartikel abgegeben werden, bedarf es der Betriebsgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz", sagte Trude. Allerdings könne er aktuell nicht sagen, was auf dem Leichlinger Wertstoffhof angenommen werde. Laut Leichlinger Stadtverwaltung landen in den Müllcontainern am Stockberg haushaltsübliche Abfälle wie Grünschnitt, Altpapier, vor allem aber Elektroschrott. Steinmetz: "Die Sammelstellen für Elektroschrott unterliegen aber gar nicht dem Bundesimmissionsschutzgesetz."

Unabhängig davon zweifeln Reinhold Marseille und sein Anwalt auch die Richtigkeit eines Lärmschutzgutachtens für das Gelände am Stockberg aus dem Jahr 2006 an: "Nach unserer Auffassung weist es einige gravierende Mängel auf, zumindest jedoch eine lückenhafte Begutachtung der Lärmimmissionen bezogen auf das direkte Umfeld." Die Avea indes sieht keinen Grund, an den Ergebnissen des Gutachtens zu zweifeln.

(inbo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort