39-Jähriger Leichlinger vor Gericht Prozess wegen Kindesmissbrauchs

Ein Leichlinger soll seine vierjährige Stieftochter missbraucht haben.

 Der Prozess wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Der Prozess wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals vierjährigen Stieftochter muss sich derzeit ein 39-jähriger Leichlinger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2014 sowie 2018 und 2019 Bild- und Videodateien hergestellt zu haben. Das Ausmaß dieser Straftat wurde am Freitag im Gericht deutlich, als eine Kriminalbeamtin die Ermittlungen und Vernehmungen von Täter und Opfer schilderte.

Dabei ist die Beweislage so eindeutig, dass das Gericht auf eine Vernehmung des Opfers verzichten kann. Dazu hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Zudem sind die sichergestellten Filme ohnehin Beleg genug für die Handlungen, die an dem Mädchen vorgenommen wurden.

Die Ermittlungen im vorliegenden Fall gingen vom hessischen Landeskriminalamt aus, eine zentrale Stelle, die Kinderpornografie im Internet verfolgt. Sie ermittelt vor allem, wer „Kunde“ dieser verbotenen Darstellungen ist. Im Jahr 2016 führte dies bereits auf eine Spur nach Leichlingen. Die Wohnung des Onkels des Angeklagten, der vor Gericht als Zeuge erschien, wurde durchsucht. Daten im Umfang von Terrabyte wurden beschlagnahmt.

Aber erst im Laufe der Sichtung des Materials wurde festgestellt, dass es sich tatsächlich auch um einen konkreten Missbrauch des Mädchens handelte. Über IP-Adressen wurde der Computeranschluss in Leichlingen gefunden. Die Kripo in Bergisch Gladbach wurde informiert, die dann erneut eine Hausdurchsuchung vornahm, nun aber in den Räumen des Angeklagten, der im Haus des Onkels wohnte.

Das Gericht muss bei seiner Urteilsfindung nicht nur die konkreten Straftaten einordnen, sondern auch die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigen. Der erzählte am Freitag von seinen Kindertagen bei den Großeltern, weil die Mutter ihn und drei Geschwister gleich nach der Geburt abgegeben hatte. Zum inzwischen verstorbenen Vater hatte der Angeklagte keinen Kontakt. Er absolvierte eine Schullaufbahn mit Grund- und Hauptschule; auch die Lehre schloss er erfolgreich ab. Sein Leben war jedoch geprägt von gescheiterten Beziehungen, Schulden und einem Selbstmordversuch, und seiner eingeräumten Sexsucht.

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