Urteil Amtsgericht Opladen Täter versteckt sich halbnackt im Busch

Leichlingen · 21-Jähriger wird wegen versuchten Einbruchs in Leichlingen zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Leichlingen
Foto: UM

Ein versuchter Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Kirchstraße am 12. Juli diesen Jahres beschäftigte am Mittwoch das Amtsgericht Leverkusen. Der vermeintliche Täter, ein 21-Jähriger, gab seine ganz eigene Version der Geschichte wieder. Die schien zunächst unglaublich, wurde mit fortschreitendem Prozess aber dennoch plötzlich plausibel.

Geholfen hat es dem Mann nicht. Das Gericht sah seine Schuld als erwiesen an und verhängte eine Gefängnisstrafe von acht Monaten. Auf den Verurteilten wartet überdies ein weiteres Verfahren wegen eines Einbruchs. Ein krimineller Bereich, in dem er bereits einige Vorstrafen besitzt. Zu Beginn des Prozesses und auch darüber hinaus verneinte der Mann gewollt zu haben, am Tattag in der Kirchstraße einzubrechen. Er sei aufgrund der Trennung von seiner Freundin mit einigen Freunden unterwegs gewesen. Dabei sei Alkohol geflossen, und er habe zudem Kokain konsumiert.

Doch das sei ihm dann zu viel geworden, er habe sich unwohl gefühlt und sei in der Kirchstraße bei einem weiteren Freund untergekommen. Als er sich niederlegte, habe er Durst verspürt und nach einer Flasche mit Wasser gegriffen. Doch nach seinen Angaben befand sich darin Amphe­taminöl – ein Basisprodukt. „Das ist pures Gift“, betonte er. Gleich sei ihm klar gewesen, er könnte sterben, und er sei in Panik auf der harten Droge und halbnackt auf die Straße gelaufen. Ohne Orientierung sei er schließlich im Garten des Einfamilienhauses gelandet aus dessen Obergeschoss Licht kam. Er habe sich Hilfe erhofft.

Als der Hausherr, so sagte dieser aus, auf Toilette ging, sei allerdings kein Licht an gewesen. Das habe er nur angemacht, weil er verdächtige Geräusche vernommen hatte. Gerade noch, so gab er an, habe er Finger unter dem Rollladen weg huschen sehen. Kurz darauf sei die Polizei eingeschaltet worden.

Die Beamten fanden den Beschuldigten dann in einem Busch. Einer von ihnen konnte sich gut erinnern und beschrieb den Täter: „Auffällig war, dass er halbnackt war und keine Schuhe trug. Er hat geschwitzt, gezittert – er war halt voll weg. Ich hätte ihm wahrscheinlich den Arm brechen können, das hätte er nicht gemerkt.“ Im Bericht des hinzugezogenen Notarztes war gar vermerkt worden, dass die Pupillen des Mannes nahezu überhaupt nicht reagierten.

Dennoch blieb die Staatsanwaltschaft hartnäckig, sprach von einer „Schutzeinlassung“. Gerade die Aussagen der Hausbesitzer lägen nahe, dass er genau gewusst habe, wo er sich befinde. Die Verteidigung sah das naturgemäß ein wenig anders und forderte Freispruch.

Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, blieb jedoch etwas unter deren Antrag. Acht Monate beträgt somit die vorläufige Freiheitsstrafe. Ein weiteres Verfahren steht bevor.

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