Für ein lebendiges Angebot in der Blütenstadt Sechs verkaufsoffene Sonntage in Planung

Leichlingen · Der Ratsausschuss für Wirtschaftsförderung gab dafür diese Woche grünes Licht. Die erste Sonntagsöffnung könnte anlässlich des Frühlingsfestes vom 15. bis 16. Mai in der Innenstadt sein.

 Verkaufsoffener Sonntag im Brückerfeld.

Verkaufsoffener Sonntag im Brückerfeld.

Foto: Uwe Miserius (umi)

Obwohl die Pandemie das soziale und kulturelle Leben in der Stadt weiterhin in Schach hält, wird hinter den Kulissen fleißig weitergearbeitet – in der Hoffnung, dass bald das ersehnte Ende des Lockdowns eintritt, Bürger und Besucher wieder ausgelassen feiern können oder sich zumindest mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen auf Abstand begegnen können. So hat sich auch der Wirtschaftsförderungsverein Gedanken gemacht und für ein lebendiges Angebot in der Blütenstadt sechs verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Festivitäten beantragt. Am Mittwochabend sprach der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus darüber.

Die erste Sonntagsöffnung könnte anlässlich des Frühlingsfestes vom 15. bis 16. Mai in der Innenstadt stattfinden. Auch im Rahmen der Kunst- und Klangmeile, die fürs dritten Juni-Wochenende geplant ist und alle zwei Jahre für reichlich Musik auf Leichlingens Straßen sorgt, würden die Geschäfte von dem Magnetismus der Veranstaltung profitieren.

Zum Abschluss des Sommers in der letzten Augustwoche bietet zudem das alljährliche Winzerfest mit Trödelmarkt für Auswärtige eine gute Gelegenheit, das Shopping-Angebot in der Innenstadt kennenzulernen. Im Herbst und Winter, schlägt der Wirtschaftsförderungsverein schließlich vor, das Erntedankfest (am 2. und 3. Oktober), das Bratapfelfest (am 27. und 28. November) sowie den Sonntag während des Weihnachtsmarktes „Sternenzauber“ am 12. Dezember für einen verkaufsoffenen Sonntag zu nutzen.

Lediglich von einem verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Obstmarktes sieht der Verein aufgrund der rechtlichen Lage ab. Denn wie bereits das Bundesverfassungsgericht 2009 entschied und 2015 in einem weiteren Urteil feststellte, dürfen verkaufsoffene Sonntage lediglich als Beiwerk anderer Veranstaltungen in der Stadt fungieren. Im Falle des Obstmarktes sei allein die räumliche Entfernung zwischen der Veranstaltungsfläche in der Balker Aue und den Verkaufsflächen in der Innenstadt ein Hindernis für eine einwandfreie Genehmigung.

Die Gewerkschaft Verdi hatte im Vorfeld auch bei den übrigen Veranstaltungen in Leichlingen Bedenken geäußert und die Rechtmäßigkeit der geplanten Ladenöffnungen angezweifelt. Dennoch kommt die Verwaltung nach ihrer Prüfung zum Schluss, dass die rechtlichen Vorgaben bei den geplanten sechs Veranstaltungen gegeben seien. So stimmten alle Vertreter des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus dem Antrag des Wirtschaftsförderungsvereins bedenkenlos zu.

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