25-Jähriger legt Geständnis ab Bewährungsstrafe für Brandstiftung in Einkaufszentrum

Leichlingen/Wermelskirchen · Ein Leichlinger (25) hatte vor vier Jahren ein brennendes Tuch in den Aufzug eines kleinen Einkaufszentrums in Wermelskirchen geworfen. Passanten bemerkten dies jedoch und konnten das Feuer löschen, bevor es größeren Schaden anrichtete.

 Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Leverkusen-Opladen verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Leverkusen-Opladen verhandelt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Am 21. Dezember 2016 soll ein Leichlinger versucht haben, ein Feuer in einem Einkaufszentrum in Wermelskirchen zu legen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Leverkusen wegen versuchter Brandstiftung kam es erst jetzt, da sich der 25-Jährige einige Monate auf Jobsuche in der Schweiz aufgehalten hatte. Erst bei einem Besuch in Deutschland im vergangenen Jahr wurde er festgenommen. Gegen ihn lag wegen eines anderen Delikts – einem minderschweren Raub – ein Haftbefehl vor. Erst Anfang Mai war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Laut Anklage versuchte er kurz vor Weihnachten 2016, in einem Fahrstuhl der Telegrafenpassage in Wermelskirchen ein Feuer zu entfachen. Hierfür habe er ein großes Tuch entzündet und es ihn den Aufzug geworfen. Passanten hätten den Brand rechtzeitig entdecken und löschen können.

Der Leichlinger legte zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab. Er habe das Tuch, das in seiner (schlechten) Erinnerung sehr klein gewesen sei, in Brand gesteckt und in den Aufzug geworfen. „Im Nachhinein weiß ich, dass das Menschen gefährdet – ich weiß nicht, warum ich auf diese Idee gekommen bin“, sagte er. Das Gericht zeigte sich skeptisch. Er habe wissen müssen, dass ein Brand Leben in Gefahr bringe. Der Mann blieb jedoch bei seiner Aussage. Er verstehe sich aus heutiger Sicht selbst nicht.

Die Verteidigung mahnte an, dass es sich bei dem Tuch nur um ein kleines gehandelt habe, ihr Mandant also nicht zwingend davon habe ausgehen müssen, dass er damit das ganze Zentrum in Brand stecken könne. Das Tuch stammte laut Akte aus der Tiefgarage – eins von vielen Tüchern, mit denen dort ein Auto teilweise abgedeckt gewesen sei.

Damals sei er obdachlos gewesen, berichtete der Angeklagte. Alkohol oder Drogen habe er am Tattag aber nicht konsumiert. Nach eigenen Angaben hatte er 2016 seine Ausbildung abgebrochen und war von seiner Freundin auf die Straße gesetzt worden, auf der er für eine Zeit lebte. Erst ein Angebot einer Bekannten aus der Schweiz habe ihm wieder auf die Beine geholfen. Heute lebe er in Leichlingen und habe einen langfristigen Arbeitsvertrag in einem Altenheim in Aussicht.

Wegen des minderschweren Raubes hatte ihn das Amtsgericht Köln bereits zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Daraus bildete das Leverkusener Amtsgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit. Die gute Sozialprognose rette den 25-Jährigen vor dem Gefängnis.

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