Sexuelle Vergehen im Leichlinger Stadtpark LVR-Klinik bezieht Stellung zu Entlassung des 25-Jährigen

Analyse | Leichlingen/Langenfeld · Wurde ein psychisch kranker Mensch aus einer Klinik entlassen und kurz danach straffällig, stellt sich die Frage, ob das nicht durch eine Einweisung hätte verhindert werden können – wie im Fall des jungen Mannes, der im Leichlinger Stadtpark ein Mädchen belästigte. Die Langenfelder LVR-Klinik bezieht Stellung.

Jutta Muysers, ärztliche Direktorin der Langenfelder LVR-Klinik, im Gespräch mit ihrem Kollegen Angelo Pappalardo.

Jutta Muysers, ärztliche Direktorin der Langenfelder LVR-Klinik, im Gespräch mit ihrem Kollegen Angelo Pappalardo.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

 Es ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe, die es in unserem Lande überhaupt gibt: Das muss man wissen, wenn man die zwangsweise Einweisung eines psychisch kranken Menschen in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung fordert. Ein 25-jähriger Mann wurde wegen sexueller Vergehen im Leichlinger Stadtpark in der vergangenen Woche vom Kölner Landgericht zu einer solchen Einweisung verurteilt. Die Tat hatte er begangen, kurz nachdem er aus der LVR-Klinik entlassen worden war – was für Unverständnis gesorgt hatte.